DS-GVO konforme Nutzung von Matomo statt Google Analytics

Cloud Services von Marco Welter

Wie nicht nur in einschlägigen IT - Marketing - und auf Datenschutz spezialisierte Magazine sondern auch der Nachrichtensender N-TV und z.B. regionale Tageszeitungen zu lesen war, hat nun auch ein österreichisches Gericht einer Klage gegen die Verwendung von Google Analytics stattgegeben. Zuletzt war dies durch das Privacy Schield Abkommen zwischen der EU und der USA durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGU) für ungültig erklärt worden. Das Urteil vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) wird nun auch auf Länderebene in Österreich bestätigt.

Dies ist die erste gerichtliche Entscheidung zur DS-GVO Konformität von Google Analytics auf Länderebene. Laut dem Gericht ist die Verwendung von Google Analytics nicht DS-GVO konform.

Daher stellt sich nun die Frage, wie man rechtskonform weiterhin Nutzungsdaten von Webseiten auswerten darf, zumal viele Webseiten bisher auf Google Analytics an dieser Stelle setzen.

Wir sehen und empfehlen daher Matomo als die bessere Alternative zu Google-Analytics, zumal dieses Tool vollständig DS-GVO konform zur Auswertung von Webseitenbesuchen eingesetzt werden kann. Einer der Erfolgsfaktoren hierzu liegt in der Implementierung auf den Webseiten, die ohne den Einsatz von Cookies erfolgt. Viele unserer Kunden setzen Maotomo bereits ein und sind sehr zufrieden.

Hier gelangen Sie zu unseren Angeboten rund um Matomo als Webanalyse.

Was Kunden uns gefragt haben

„Gibt es denn ernsthafte Alternativen zu Google Analytics?“ ist die Frage, die wir in den letzten Wochen sehr oft gehört und auch gerne beantwortet haben. Mit Matomo steht eine freie Software zur Verfügung. Wir nutzen diesen Dienst selbst schon viele Jahre und betreiben für Kunden entsprechende Instanzen.

Hier noch 2 weitere Fragen, die wir hier gerne auch einmal schriftlich beantworten:

„Was kann Matomo, was Google Analytics nicht DS-GVO konform macht?“

  • Betrieb selbst oder in einem deutschen (oder europäischen) Rechenzentrum
  • Umfangreiche DS-GVO Einstellungen möglich (inkl. Individuelle Pseudonymisierung der IP Adresse)
  • keine Profilerstellung von Nutzern über verschiedene Webseiten hinweg
  • Cookie-lose Anbindung möglich

„Was fehlt Matomo, was Google Analytics kann?“

  • Tiefgehende demographische Daten über die Webseitenbesucher
  • AdWords Integration etwas besser
  • Interpretation von Informationen durch den Google Algorithmus
  • Limitierungen

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