Blog - Unsere Nachrichten für Ihre digitale Souveränität
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Vorratsdatenspeicherung in Europa endlich gekippt
Seit dem 8. April 2014 ist die im Jahr 2006 erlassene Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung endgültig für ungültig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied sich für die Privatsphäre und somit für die Grundrechte der Bürger und gegen eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten und somit gegen den Generalverdacht. Deutschland, welches aufgrund der Nicht-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bisher noch gegen die EU-Richtlinie verstoßen hatte, ist somit nun konform mit dem europäischen Recht.
Wir begrüßen dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehr, da unserer Meinung nach eine hohe Missbrauchsgefahr der gespeicherten Daten bestand.
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De-Mail: Muss das sein? Besteht eine De-Mail-Pflicht?
GMX, Web.de und weitere Portale bieten den Dienst De-Mail Privatkunden kostenlos an, verdienen aber ihr Geld durch Firmenkunden, die sich oftmals verpflichtet fühlen, De-Mail einzusetzen. Das Thema De-Mail rauscht zurzeit durch den Mediendschungel und es kann im ersten Moment durchaus der Eindruck entstehen, dass hier wieder Mal viel Rauch um Nichts gemacht wird.
Allerdings muss man die Frage, ob man als Privatperson bzw. Unternehmen De-Mail einsetzen sollte, etwas differenzierter betrachten.
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