Geplante Obergrenze für Bargeldzahlungen

Data Privacy von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

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Die Bundesregierung hat wieder einmal einen Plan – um Kriminalität, Terrorismus, Schwarzgeldverkehr u. Ä. zu bekämpfen – diesmal: die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen. In der Diskussion ist ein Limit von 5.000 Euro.

Wie mit dieser Forderung von der SPD der Terrorismus bekämpft werden soll ist mir allerdings völlig schleierhaft – wahrscheinlich fehlt mir die dafür notwendige polemische Politikersicht.

Irgendwie erscheint mir diese Forderung als reflexhafte Reaktion auf die tragischen Ereignisse, die sich beim Terroranschlag in Paris ereigneten. Nur dass diesmal nicht die Vorratsdatenspeicherung dafür herhalten muss, sondern eine zugegebener Maßen neue kreative Idee.

Dennoch sind beide Ideen zur Kriminalität- und Terrorbekämpfung meines Erachtens nicht durchdacht. Zur Vorratsdatenspeicherung habe ich meine Gedanken schon in der Vergangenheit in unserem Blog ausgeführt.

Nicht durchdachter Ansatz

Nehmen wir das Hauptargument, dass die Obergrenze für Bargeldzahlungen den Terrorismus bekämpft. Wie die Ereignisse in Paris gezeigt haben, ist dieser Denkansatz völlig haltlos. Die Anschläge wurden in Belgien vorbereitet und in Frankreich durchgeführt, in beiden Ländern bestehen bereits Obergrenzen für Bargeldzahlungen und ähnlich wie die bereits bestehenden Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in Frankreich konnten diese Maßnahmen zur Überwachung die Anschläge nicht verhindern. Außerdem stellen sich mir folgende Fragen:

„Wieso soll sich ein Krimineller an die Obergrenze für Bargeldzahlungen halten, wenn er sowieso eine wesentlich schwerere Straftat plant und später dann auch begeht?“ Wäre es demnach nicht besser, die Ursachen von Kriminalität, Terrorismus, Schwarzgeldverkehr zu bekämpfen, anstatt unsinnige sicherheitspolitische Debatten zu führen?

„Woher nehmen die Befürworter der Obergrenze für Bargeldzahlungen die Gewissheit, dass damit die propagierten Ziele wirksam erreicht werden und wie kann das bewiesen werden. Wie kann der Nutzen erwiesen werden?“ Dieser Beweis konnte übrigens auch bei der Vorratsdatenspeicherung nicht geführt werden.

„Warum muss ich mir, als unbescholtener Bürger, die Einschränkung meiner Rechte gefallen lassen?“

„Weswegen soll ich mich als unbescholtener Bürger anlasslos überwachen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Veranlassung?“

Und last but not least: „Warum wird hier versucht Datenschutz durch die Hintertür aufzuweichen?“

Und bitte – nicht schon wieder der altbekannte unsinnige Satz: „Ich hab doch nichts zu Verbergen.“

Bargeld ist aus Sicht eines Datenschützers eigentlich ein perfektes Medium. Der Einzelne kann bezahlen, ohne dass unberechtigt Daten über seine Transaktionen gesammelt und ausgewertet werden oder dass technische Ausfälle die Transaktion verhindern. Warum also eine Jahrtausende alte, bewährte Methode gegen anfällige Technik eintauschen?

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