Vorrats­daten­speicherung wieder im Gespräch

Data Privacy von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

Vorratsdatenspeicherung wieder im Gespräch

Deutsche Bürger stehen bald wieder unter Generalverdacht: Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Tisch, nun unter dem Namen "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten". Die Bundesregierung plant, Telefon- und Internetdaten der Bürger bis zu zehn, Standortdaten bis zu vier Wochen zu speichern. Vorratsdatenspeicherung, wie es das Wort bereits verrät, bedeutet, dass die Daten aller Bürger in Deutschland "auf Vorrat", verdachtsunabhängig, also ohne Anlass gespeichert werden sollen. Man könnte es ebenso als systematische Überwachung und Generalverdacht bezeichnen. Noch vor einiger Zeit scheiterten das deutsche Gesetz sowie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nun sprechen sich sogar frühere Gegner für die Vorratsdatenspeicherung aus.

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, verschiedene Telefon- und Internetdaten aller Bürger — auch ohne Verdacht auf eine Straftat — zu speichern, falls Ermittler diese künftig gebrauchen könnten. Es soll gespeichert werden, welche Nummer von einem Anschluss aus angerufen wurde, wie lange Telefonate gedauert haben, wann von wem aus an welche Nummer eine SMS geschickt wurde, von wo aus Handygespräche geführt wurden und mit welcher IP-Adresse sich im Internet aufgehalten wurde. Nicht gespeichert werden sollen E-Mail-Daten, Kommunikationsinhalte und Internetseiten, welche besucht wurden. Doch auch so können die Daten viel über Ihr Leben preisgeben. Ausgenommen werden sollen beispielsweise Seelsorger, Rechtsanwälte, Journalisten und Abgeordnete. Deren Daten sollen zwar gespeichert werden, jedoch soll ein Abruf dieser Daten nicht erlaubt sein.

Wozu soll die Vorratsdatenspeicherung gut sein?

Die Daten sollen gespeichert werden, um "schwere Straftaten" aufklären zu können. Hierrunter fällt zum Beispiel der Verdacht auf Terrorplanung, jedoch genügt auch schon der Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nur durch einen richterlichen Beschluss soll der Zugriff auf die gespeicherten Daten erlaubt werden. Ob durch die Vorratsdatenspeicherung jedoch wirklich Terror verhindert werden kann, wird von vielen Seiten bezweifelt und die Vorratsdatenspeicherung daher kritisiert.

Wie geht es weiter?

Die neuen Ideen zur Vorratsdatenspeicherung sind bisher in Leitlinien festgehalten, welche von der CDU und SPD ausgehandelt wurden. Hieraus soll ein Gesetzentwurf entstehen. Ob die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form verfassungskonform ist, muss letztendlich richterlich entschieden werden. Von vielen Seiten aus wurde bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, falls der Gesetzentwurf beschlossen werden sollte.

Was bedeutet das alles?

Neben dem Generalverdacht, unter den wir alle gestellt werden sollen, bedeutet die Vorratsdatenspeicherung auch ein hohes Sicherheitsrisiko und gesteigerte gesellschaftliche Kosten. Telekommunikationsanbieter, die somit einen erheblichen Mehraufwand bei der Speicherung haben, häufen Daten an, welche auch für Hacker sehr interessant sein könnten. Zudem kann das Vertrauen in schweigepflichtige Berufsgruppen bzw. Vertrauenspersonen erschüttert werden, wenn deren Daten von vornherein erst einmal gespeichert werden.

Somit ist auch aus unserer Sicht die Vorratsdatenspeicherung bzw. "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" — egal, unter welchem Namen sie auftaucht — strikt abzulehnen.

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