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Data Privacy

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Telefon in der Hand ist verknüpft
Sergey Nivens/Shutterstock.com

Vorratsdatenspeicherung für Faeser unabdingbar

Was für Informations- und Datenschützer, aber natürlich auch für jeden IT-Verantwortlichen und Geschäftsführer ein Dorn im Auge ist, ist für Innenminister ein spannendes Thema – die Vorratsdatenspeicherung.

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Infrastruktur

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Neues Gesetz für WLAN-Betreiber - öffentliche WLAN Hotspots für Betreiber rechtssicher

Vorratsdatenspeicherung das Stehaufmännchen

Irgendwie scheint uns das Thema zu verfolgen. Und eigentlich wurden über die Standpunkte auch schon 1000-fach gestritten, diskutiert und berichtet.
Nun haben wir leider wieder die Diskussion und ich muss gestehen, früher hat es mir Spaß gemacht, über das Thema zu diskutieren und die Argumente für eine Vorratsdatenspeicherung zu widerlegen. Zurzeit ist das nicht so und um ganz ehrlich zu sein, ein wenig kann ich verstehen, wenn Menschen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordern.

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Data Privacy

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Vorratsdatenspeicherung wieder im Gespräch

Vorrats­daten­speicherung wieder im Gespräch

Wir deutschen Bürger stehen bald wieder unter Generalverdacht: Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Tisch. Die Bundesregierung plant, Telefon- und Internetdaten der Bürger bis zu zehn, Standortdaten bis zu vier Wochen zu speichern. Vorratsdatenspeicherung, wie es das Wort bereits verrät, bedeutet, dass die Daten aller Bürger in Deutschland "auf Vorrat", verdachtsunabhängig, also ohne Anlass gespeichert werden sollen. Man könnte es ebenso als systematische Überwachung und Generalverdacht bezeichnen.

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Data Privacy

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Vorratsdaten­speicherung in Europa endlich gekippt

Seit dem 8. April 2014 ist die im Jahr 2006 erlassene Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung endgültig für ungültig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied sich für die Privatsphäre und somit für die Grundrechte der Bürger und gegen eine verdachts­unabh­ängige Speicherung aller Telekommunikations­verkehrs­daten und somit gegen den Generalverdacht. Deutschland, welches aufgrund der Nicht-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bisher noch gegen die EU-Richtlinie verstoßen hatte, ist somit nun konform mit dem europäischen Recht.

Wir begrüßen dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehr, da unserer Meinung nach eine hohe Missbrauchsgefahr der gespeicherten Daten bestand.

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