Abhängigkeit von Cloud-Anbietern

Infrastruktur von Marco Welter

Handschlag mit Handschellen
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Abhängigkeiten von Anbietern gibt es nicht erst seit kurzem. Auch in der Vergangenheit, als Software noch physisch auf CD-ROMs gekauft wurde und On Premise ohne Internetanbindung installiert und betrieben wurde, war die Gefahr des sogenannten „Vendor Lock-In“ immer gegenwärtig.

Ein Vendor Lock-In tritt dann ein, wenn sich Kunden so eng an einen Anbieter binden, dass für Sie nicht die Möglichkeit besteht, diesen ohne unzumutbare Aufwände zu wechseln. Es herrscht also folglich eine Abhängigkeit des Kunden vom Anbieter. Gerade bei der Nutzung von Cloud-Angeboten kommt eine solche Abhängigkeit vom Cloud-Provider aber doch viel häufig vor.

Bei On Premise Software besteht in den meisten Fällen Zugriff auf die gespeicherten Daten und diese können weiterverarbeitet werden. Bei einem Cloud Service ist man auf den Anbieter angewiesen. Sofern Zugriff besteht, kommt man über die vorgesehenen Wege an die Informationen. Eine andersartige Nutzung, z.B. der direkte Zugriff auf eine Datenbank, ist in aller Regel nicht möglich. Der Export von Informationen ist so eingeschränkt.

Rechtliche Rahmenbedinungen

Laut der DS-GVO steht jedem gemäß Artikel 20 das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die DS-GVO regelt aber „nur“ personenbezogene Daten. Um hier den Schutz der eigenen Daten weiterführend zu gewährleisten, plant die EU mit dem geplanten Data Act ein neues Gesetz. Hier eine erste Bewertung des Gesetzes vom Online-Portal Cloudcomputing Insider.

Nach den bekannten Informationen ist mit dem Data Act ein technischer Lock-In nicht mehr erlaubt. Das neue Gesetz soll dann regeln, wer die in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Darüber hinaus soll es einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern und Kunden ermöglichen, problemlos, kostenlos und effektiv zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln.

Cloud Strategie

Alle oben genannten Punkte sind ganz im Sinne unserer Philosophie. Insbesondere Open Source-Produkte ermöglichen zusätzlich einen einfachen Umstieg und vollständige Kontrolle über Ihre Daten. Aber die alleinige Nutzung von Open Source-Software garantiert noch keine Mitnahmegarantie. Ein weiterer großer Punkt ist der Cloudanbieter und die Verträge. Mal eben schnell einen Cloud-Dienst nutzen und die AGB im besten Falle schnell zu überfliegen, kann in die Sackgasse führen.

Nahezu jede IT in Unternehmen ist nach einer Strategie aufgebaut. Fällt die Entscheidung für die (intensivere) Nutzung der Cloud, macht es Sinn auch hier eine Strategie zu entwickeln. Ein wichtiger Punkt darin ist die Frage nach Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten beim Wechsel des Anbieters. Auch wenn mit dem Data Act dies gesetzlich geregelt und möglich sein muss, ist noch lange nicht vorgeschrieben, unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Mitnahmegarantie

Die vollständige Kontrolle über die Daten und die „Mitnahmegarantie“ ist jetzt schon möglich.

Wenn Sie Interesse an Cloud-Lösungen haben, mit denen Sie keine Abhängigkeit eingehen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir können Ihnen Open Source-Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen bieten.

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