Breitbandausbau zieht neue Pflichten mit sich
Infrastruktur von Ariana Dima (Kommentare: 0)

Im Oktober letzten Jahres wurde das milliardenschwere Förderprogramm vom Bundeskabinett verabschiedet.
Ziel des Programms ist es, in den nächsten drei Jahren eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50MBit/s zu gewährleisten.
Um den Ausbau zu beschleunigen wurde nun ein neues Diginetz-Gesetz verabschiedet: „ Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“.
Das sieht das Diginetz-Gesetz vor
Nun werden Versorgungsnetzbetreiber wie die Stadtwerke dazu verpflichtet, ihre sowohl bestehende als auch geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.
Dem zu Folge müssen von nun an Glaskabel bei der Sanierung oder dem Neubau von Straßen mitverlegt werden.
Bereits bestehende Netze und Straßen der Infrastruktur, wie bspw. Energie-, Abwassernetze und Wasserstraßen, haben teilweise noch freie Kapazitäten. Sie sollen künftig für die Übertragung von Glasfaserkabeln und weitere Übertragungstechnolgien mitgenutzt werden.
Positive Aussichten
Durch diese Maßnahmen sollen langwierige Doppelarbeiten an Straßen vermieden werden, so die Regierung. Dies hat zur Folge, dass für den Ausbau erhebliche Summen eingespart werden können und die Kosten für die Netzbetreiber sinken. Zudem wird die Netzanbindung der unversorgten Gebiete beschleunigt.
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