ETES stellt den Datenschutz­be­auf­tragten für Stuttgarter Kickers

ETES Allgemein von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

Logo der Stuttgarter Kickers, Partner und Kunde der ETES

Unser Datenschutz­experte Ioannis Dimas ist seit September 2014 externer Datenschutz­beauf­tragter der Stuttgarter Kickers. Wir freuen uns sehr darüber, mit dem Stuttgarter Traditionsverein zusammenzuarbeiten — nicht zuletzt wegen der örtlichen Nähe und Verbundenheit.

 

Datenschutz in Vereinen — Fußball und Datenschutz?

Auf den ersten Blick ist Fußball und Datenschutz eine ungewöhnliche Synthese von Themen. Allerdings wird bei näherer Betrachtung sehr schnell klar, dass hier Zusammenhänge bestehen. Sowohl beim Fußballspielen als auch beim Datenschutz muss man sich Vorbereiten, frei nach dem Motto: „Kenne deinen Gegner und sein Potenzial, denn nur dann kann man effektiv agieren und muss nicht nur reagieren.“

Das Thema Datenschutz ist selbstverständlich für Unternehmen ein wichtiges Thema, sollte aber auch von anderen Organisationen wie beispielsweise von Vereinen nicht vernachlässigt werden. In einem Verein sind Personen sowie deren personenbezogene Daten organisiert. Damit unterliegen auch Vereine dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auch Vereinen können rechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie mit personenbezogenen Daten nicht gesetzeskonform umgehen.

Welche personenbezogenen Daten in Vereinen gilt es zu schützen?

In Vereinen fallen — ebenso wie in Unternehmen — eine ganze Reihe an personenbezogenen Daten an. Mitgliederdaten sind hierbei der erste und offensichtliche Punkt. Vereine engagieren sich meist stark bei der Nachwuchsförderung. Daher müssen die Anforderungen an den Datenschutz und der Datensicherheit besonders hoch sein. Stichwort Daten von Kindern und Jugendlichen (zu beachten: oft werden diese während der Mitgliedschaft volljährig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Daten nicht mehr an die „ehemaligen“ Erziehungsberechtigten (Eltern, Vormund etc.) herausgegeben werden. Gesundheitsdaten, Trainings- und Leistungsdaten, Verwendung von Bildern, Aufbewahrungsfristen und die Zugriffsberechtigung auf die Daten sind ebenfalls Themen, die beachtet werden müssen.

Vereine müssen sich zum Datenschutz u. a. folgende Fragen stellen:

Wer hat Zugriff auf personenbezogene Daten und wie viele Personen sind mit der Verarbeitung und Auswertung von Daten im Verein betraut?
Liegt die Pflicht vor, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen?
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zum Datenschutz getroffen worden?
Wie können Mitglieder- und Mitarbeiterdaten gesetzeskonform abgelegt und verwaltet werden?
Sind Vereinbarungen zur Verschwiegenheit und zum Nutzen der Daten abgeschlossen?
Liegen Einverständniserklärungen der Betroffenen vor?
Wie gehen Verbände mit den Daten der Vereine um, haben Verbände einen DSB und ist die Verschwiegenheit und die Wahrung des Datengeheimnisses geregelt?
Haben Dritte (z. B. IT-Dienstleister) Zugang/Zugriff auf die Daten?

 

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit haben oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

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