Höchststrafe wegen Gesichtserkennung
Data Privacy von Ioannis Dimas

Clearview AI ist eine Gesichtersuchmaschine mit Sitz in den USA, die im Internet Bilder zu Personen findet. Die Verarbeitung und Speicherung der Bilder verstößt gegen die europäische Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) und wurde mit Frankreich jetzt bereits zum vierten mal mit einer Strafe verhängt. Bei Frankreich handelt es sich um eine Höchststrafe in Höhe von 20 Millionen Euro.
Clearview hat sich bereits geäußert und gibt an, nicht gegen die DS-GVO zu verstoßen, da es keine Bilder von Personen aus der EU verarbeite. Die Summe von 60 Millionen Euro wurde laut eigener Recherchen noch nicht beglichen und die Durchsetzung ist schwierig, da das Unternehmen seinen Sitz nicht in der EU hat.
Jedoch hat die Strafe eine Signalwirkung für andere europäische Unternehmen, keine ähnlichen Geschäfte zu betreiben.
Wir weisen darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie ein Bild einer Person, strengen Auflagen unterliegt und möchten Sie hiermit daran erinnern, die Auflagen zu beachten um hohen Strafen zu entgehen. Ein Blick in die Datenschutzgrundverordnung ist hier auf jeden Fall sinnvoll.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben, können Sie unseren Datenschutzbeauftragten gerne hier kontaktieren.