Neues Gesetz zur Störerhaftung - haften WLAN-Betreiber?
Know-How von Pia Pflichthofer (Kommentare: 0)

Vergangene Woche hat die Bundesregierung ein von Verbraucherschützern und Branchenverbänden umstrittenes WLAN-Gesetz beschlossen. Anbieter von WLAN-Hotspots und WLAN-Inhaber generell werden durch dieses Gesetz entlastet. Diese können nun nicht mehr für unrechtmäßiges Handeln von WLAN-Nutzern verantwortlich gemacht werden.
Bisher bestand die Möglichkeit, dass ein WLAN-Betreiber (der rechtlich als „Störer“ bezeichnet wird, da er durch die Bereitstellung des Internetzugangs für andere potentielle Straftaten im Netz ermöglicht) im Falle einer Rechtsverletzung des tatsächlichen Nutzers als Störer haft- bzw. strafbar gemacht werden konnte. Von dieser Haftung werden Betreiber nun befreit, wenn sie beispielsweise ihre Router angemessen verschlüsseln (z. B. nach WPA2-Standard) oder von Nutzern eine Erklärung einfordern, in welcher diese durch das Setzen eines Häkchens erklären, dass sie keine Straftat begehen.
Öffentliches WLAN nun für Betreiber rechtssicher
Dieses Gesetz ermöglicht beispielsweise Cafés, Hotels, Einkaufszentren, Flughäfen oder Städten eine rechtssichere Öffnung ihres WLANs. Somit wird es auch für Kunden und Nutzer einfacher, in der Öffentlichkeit mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen. Wer keine Straftat begeht, hat auch weiterhin nichts zu befürchten. So hat beispielsweise die Stadt Stuttgart kostenloses, öffentliches WLAN im Bereich des Bahnhofs, der Königsstraße und des Marktplatzes eingerichtet (zur Homepage der Stadt Stuttgart).
Somit begrüßen auch wir den neuen Gesetzentwurf, der vielmehr Fortschritt als Rückschritt und Einschränkungen mit sich bringt.
Haben Sie Interesse, einen WLAN-Hotspot zu betreiben?
Sofern Sie auch Interesse am Betrieb eines öffentlichen Hotspots haben, so haben wir mit den Produkten von Lancom Systems die Möglichkeit, Sie dabei zu unterstützen. Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.