18. Oktober 2024: NIS-2-Richtlinie tritt heute in Kraft
Data Privacy von Chantal Nußbaum

Stichtag 18. Oktober: Die NIS-2-Richtlinie tritt in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen werden in die Pflicht genommen, strengere Maßnahmen zur Cybersicherheit zu implementieren. Eine Nicht-Beachtung der Richtlinie hat schwerwiegende Folgen – also höchste Eisenbahn, sich um die Umsetzung zu kümmern.
Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtiline gelten neue und strengere Anforderungen an die IT-Sicherheit vieler Unternehmen. Die NIS-2-Richtlinie ist eine Vorschrift der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in ganz Europa zu verbessern. Sie ergänzt die bereits bestehende erste NIS-Richtlinie (NIS-1) durch einen erweiterten Anwendungsbereich und strengere Vorgaben.
Da die Richtlinie heute in Kraft tritt, ist es ratsam, sich jetzt mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Da es sich dabei durchaus um zeitintensive Aufgaben in der Umsetzung handelt, sollte keine weitere Zeit ungenutzt bleiben, um mögliche negative Folgen durch Gesetzesverstöße zu verhindern. So haftet beispielsweise die Geschäftsführung bei einer Nichtumsetzung persönlich.
Quick-Check: Ist Ihr Unternehmen NIS-2 betroffen?
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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Wir unterstützen Sie!
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IHK-Vortrag zum Thema NIS-2 im November
Gerne möchten wir Sie auch zu unserem Vortrag zum Thema „NIS-2-Richtlinie – neue gesetzliche Anforderungen zur IT-Sicherheit“ in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart am 12.11.2024 um 9 Uhr einladen. In diesem Vortrag geben unsere Datenschutzexperten Licht ins Dunkel und behandeln konkret folgende Themen:
- Überblick über die NIS-2-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Unternehmen
- Strategien für die erfolgreiche Einführung eines ISMS
- Komponenten eines effektiven ISMS: Dokumentation, Risikobewertung, Fehlererkennung und Schulung
- Praxisbeispiele aus der Umsetzung von ISO-Anforderungen in Unternehmen
Im Anschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch für individuelle Fragestellungen zur Verfügung.