Sicher, anonym, gesetzeskonform: Warum eine externe Hinweisgebermeldestelle unverzichtbar ist
Data Privacy von Chantal Nußbaum

Seit Juli 2023 muss das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitern umgesetzt werden und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer transparenteren Arbeitswelt. Mit der ETES Meldestelle etablieren sie einfach und zuverlässig ein Hinweisgebermeldesystem in Ihren Unternehmen und kommen dem Gesetz nach.
Mit der Umsetzung des HinSchG soll es Hinweisgebern, auch bekannt als Whistleblower, möglich werden, Missstände in Unternehmen und Organisationen aufzudecken und Meldung abzugeben, ohne Sorge vor Repressalien und negativen Auswirkungen auf das berufliche und private Leben.
Obwohl das Hinweisgeberschutzgesetz seit 1,5 Jahren von Unternehmen ab 50 Mitarbeitern umgesetzt werden muss, stellt die Etablierung eines geeigneten Meldeweges und Meldeprozess Unternehmen weiterhin vor eine Herausforderung. Vor allem die Implementierung eines geeigneten Meldeweges, der ohne Interessenskonflikte funktioniert, eine fachkundige Bearbeitung durch Mitarbeiter sowie Vertretungsregelungen sorgen für eine verzögerte Etablierung eines konformen Meldeweges.
Die Hinweisgeberstelle der ETES bietet eine umfassende Lösung, die Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützt und gleichzeitig ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld fördert.
Was sind die Vorteile einer Hinweisgebermeldestelle?
- Bedenken und Misstände ansprechen
Durch die Einrichtung einer Meldestelle signalisieren Unternehmen ihre Bereitschaft, sich mit Bedenken und Missständen auseinanderzusetzen. Dies fördert eine Kommunikationskultur, in der sich Mitarbeiter ermutigt fühlen, ihre Stimme zu erheben. Die daraus resultierende Transparenz stärkt das Vertrauen in das Unternehmen, sowohl intern als auch extern. - Probleme frühzeitig erkennen und beheben
Hinweise von Hinweisgebern auf Missstände und Probleme können als Chance genutzt werden, bisherige Prozesse zu hinterfragen und zu überprüfen. Das frühzeitige Erkennen von Problemen in Unternehmensstruktur oder -abläufen ermöglicht es, rasch darauf zu reagieren und damit größere Schäden zu verhindern. Dies spart nicht nur Kosten, sondern schützt auch den Ruf und die Integrität des Unternehmens. - Anonymität und Vertraulichkeit
Die Anonymität und Vertraulichkeit der Meldestelle schützt Hinweisgeber vor negativen Konsequenzen. Sie können ihre Bedenken äußern, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen. Dieser Schutz ist entscheidend, um die Bereitschaft zur Meldung von Missständen zu erhöhen.
Die Einrichtung einer externen Meldestelle signalisiert, dass das Unternehmen Wert auf Integrität und ethisches Verhalten legt. Dies stärkt die Unternehmenskultur und fördert ein Arbeitsumfeld, in dem sich Mitarbeiter respektiert und wertgeschätzt fühlen.
Was spricht für die Hinweisgebermeldestelle der ETES?
Das primäre Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die auf Missstände oder illegales Verhalten aufmerksam machen. Das Gesetz stellt sicher, dass Whistleblower vor negativen Konsequenzen wie Kündigung, Diskriminierung, gesellschaftlichen und finanziellen Verlusten geschützt sind. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist essenziell, um eine sichere Atmosphäre für Mitarbeiter ohne Angst vor Repressalien zu schaffen.
Die ETES Meldestelle ist eine umfassende Softwarelösung für eine anonyme und rechtskonforme Prozessabbildung. Die Übermittlung der Meldungen erfolgt verschlüsselt, orts- und zeitunabhängig über ein webbasiertes Meldeportal. Eine Empfangsbestätigung erfolgt unverzüglich und automatisch. Der Meldeweg kann an die Anforderungen des Unternehmens angepasst werden (anonym/nicht anonym).
Zudem können unsere Experten als externe Ombudspersonen agieren. Dadurch werden Interessenkonflikte vermieden und eine unabhängige sowie unparteiische Bearbeitung eingehender Meldungen garantiert.Hinweisgeber können sich darauf verlassen, dass ihre Identität geschützt bleibt und ihre Meldungen streng vertraulich behandelt werden. Diese Unabhängigkeit schafft Vertrauen und ermutigt Mitarbeiter, Bedenken offen anzusprechen.
Die Hinweisgeber-Lösung der ETES erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Compliance-Pflichten. Dies minimiert rechtliche Risiken und stärkt das Vertrauen in das Unternehmen. Die ETES setzt auf modernste Verschlüsselungstechnologien, um die Sicherheit der Meldungen zu gewährleisten. Hinweisgeber können anonym Meldungen abgeben, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Ein erfahrenes Team von Experten bearbeitet eingehende Meldungen schnell und professionell. Dies ermöglicht eine zeitnahe Aufklärung von Missständen und die Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle an die ETES entlastet interne Ressourcen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Sie sparen Zeit und Geld, während ETES sich um die professionelle Bearbeitung der Meldungen kümmert.
Hinzu wird das ETES Meldesystem in unserem eigenen Rechenzentrum gehostet und ist als "Software Made in Germany" und "Software Hosted in Germany" zertifiziert.
Kommen Sie gerne auf uns zu und wir besprechen mit Ihnen, wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen konform umsetzen.