Sonderkündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte

Data Privacy von Marco Welter

Gekündigte Mitarbeiterin packt ihren Karton
Lee Charlie/Shutterstock.com

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juni 2022 dürfen Datenschutzbeauftragte Sonderkündigungsschutz erhalten. Dieses kann jeder Mitgliedsstaat im Umfang der DS-GVO selber definieren.

In der Bundesrepublik Deutschland darf einem internen Datenschutzbeauftragten arbeitgeberseitig nur wegen schwerwiegenden Gründen gekündigt werden. Zum Beispiel wenn der Datenschutzbeauftragte seinen Aufgaben nicht nachkommt oder selber gegen den Datenschutz verstößt. Hiermit erhält der Datenschutz einen ähnlich hohen Stellenwert und Schutz vor Kündigung wie der Betriebsrat. Damit ist ausgeschlossen, dass Datenschutzbeauftragten wegen unliebsamer Meinungen oder Eingriffe in Prozesse gekündigt wird.

Was ist ein interner Datenschutzbeauftragter?

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist Angestellter eines Unternehmens. Diese Person wird von der Geschäftsführung zum Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt und muss offiziell schriftlich bestellt werden. Selbstverständlich muss diese Person die notwendigen Anforderungen an einen DSB erfüllen und die diversen Pflichten und Aufgaben erfüllen können.
Nach der Benennung steht der DSB, ähnlich einem Betriebsratsmitglied unter einem erweiterten Kündigungsschutz und hat das Recht auf eine eigene Ausstattung und Fortbildung. Der DSB handelt im Unternehmen immer weisungsfrei.

Der interne DSB unterliegt der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Somit haftet dieser nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zu beachten ist, dass ein interner Datenschutzbeauftragter nicht in einem Interessenskonflikt stehen darf. So ist es nicht möglich, dass der IT-Leiter gleichzeitig für den Datenschutz verantwortlich ist.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine Kapazitäten für einen internen Datenschutzbeauftragten haben, unterstützen wir Sie gerne mit einem externen Datenschutzbeauftragten. Mit einem persönlichen Ansprechpartner werden Ihre internen Prozesse und Abläufe an Datenschutzstandards angepasst und eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt. Wir arbeiten mit relevanten Behörden und Organisatoren zusammen und übernehmen auch die Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter.

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