Blog - Unsere Nachrichten für Ihre digitale Souveränität Seite 4
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US-Gerichtsurteil: Microsoft muss Daten auf Server in Irland herausgeben
„Alles was Recht ist“ oder eher: „Jedem wie es Beliebt“? Wieder einmal ein Angriff auf geltendes Europäisches Datenschutzrecht – oder besser gesagt: Ignoranz dessen.
Da besteht eine US-Bundesrichterin darauf, dass Microsoft E-Mail-Daten (Nutzerdaten), die auf einem ihrer Server in Irland liegen, herausgeben muss.
<ironie>: Bedeutet das im Umkehrschluss, dass die NSA sich ab jetzt an europäisches und deutsches Recht hält und mit jedem Bundesbürger, von dem sie Daten gespeichert hat, nachträglich eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG abschließt? </ironie>
Was bedeutet die Herausgabe der Daten für den Einzelnen und für Firmen?
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Vorratsdatenspeicherung in Europa endlich gekippt
Seit dem 8. April 2014 ist die im Jahr 2006 erlassene Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung endgültig für ungültig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied sich für die Privatsphäre und somit für die Grundrechte der Bürger und gegen eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten und somit gegen den Generalverdacht. Deutschland, welches aufgrund der Nicht-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bisher noch gegen die EU-Richtlinie verstoßen hatte, ist somit nun konform mit dem europäischen Recht.
Wir begrüßen dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehr, da unserer Meinung nach eine hohe Missbrauchsgefahr der gespeicherten Daten bestand.
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