Übersicht: Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Data Privacy von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

Die verpflichtende Umsetzung der Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) steht unmittelbar bevor. Am 24. Mai 2018 ist die Übergangszeit von zwei Jahren der EU-DSGVO abgelaufen. Alle daraus resultierenden Pflichten und Anforderungen an Unternehmen, Behörden und anderer Organisationen müssen bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt sein. Anderweitig können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Umsatzes drohen.
Bereits am 22. November 2017 fand in unserem Haus ein Vortrag zum Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung statt. Die Veranstaltung bereitete auf die anstehenden Neuerungen vor. Für viele der Teilnehmer war dabei wichtig, die komplexen Zusammenhänge in verständlicher Form vermittelt zu bekommen und konkrete Handlungsvorschläge sowie Best-Practice-Lösungen für die Umsetzung zu erhalten.
Die terminliche Brisanz des Themas verschärft sich. Viele Interessenten, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, sind daher auf uns zugekommen mit der Bitte um Wiederholung. Dieser Bitte kommen wir sehr gerne nach. Die nächste Veranstaltung findet am 21. Februar 2018 statt. (Hier können Sie sich anmelden.)
Wie schon bei der ersten Veranstaltung werden wieder die Referenten Ioannis Dimas, Consultant für Datenschutz und Zert. Datenschutzbeauftragter sowie ISO/IEC 27001 und Dr. Norbert Kuhn, Fachanwalt für IT-Recht und Zert. Datenschutzbeauftragter in zwei Vorträgen den Teilnehmern einen Überblick zur Datenschutzgrundverordnung geben. Im Anschluss können gerne Fragen an die Referenten gestellt werden.
Ausführlichere Informationen rund um das Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung und zu unserer vergangenen Veranstaltung finden Sie in unserem Blog:
- Vortrag zur EU-Datenschutz-Grundverordnung -Nachbericht zu unserer Veranstaltung am 22.11.2017
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Teil 1
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Teil 2
- Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Für eine unverbindliche Erstberatung, bei der offene Fragen und vertiefende Informationen erötert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.