Vorratsdatenspeicherung das Stehaufmännchen
Data Privacy von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

Irgendwie scheint uns das Thema zu verfolgen. Und eigentlich wurden über die Standpunkte auch schon 1000-fach gestritten, diskutiert und berichtet.
Nun haben wir leider wieder die Diskussion und ich muss gestehen, früher hat es mir Spaß gemacht, über das Thema zu diskutieren und die Argumente für eine Vorratsdatenspeicherung zu widerlegen. Zurzeit ist das nicht so und um ganz ehrlich zu sein, ein wenig kann ich verstehen, wenn Menschen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordern.
Die momentane Situation verunsichert uns
Seit den jüngsten schlimmen Ereignissen in Paris ist unsere gewohnte Welt ins Wanken geraten und mehr Menschen fühlen sich verunsichert – auch wenn sie es nicht zugeben würden. In Gedanken sind wir bei den Opfern, ihren Familien und Freunden, denen wir unsere aufrichtige Teilnahme ausdrücken.
Die Fragen bleiben die selben
Dennoch müssen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung folgende Fragen gefallen lassen (auch wenn ich mich wiederhole)
„Wie kann anhand der Verbindungsdaten festgestellt werden, dass die betreffenden Kommunikationspartner ein Verbrechen planen und/oder planten, wenn diese vorher nie straffällig wurden?“
„Selbst wenn die Personen in der Vergangenheit Straftaten verübten, wie soll beurteilt werden, ob die Kommunikation (z.B. Email bzw. Telefon) nicht nur einen einfachen und harmlosen Inhalt hatte?“
„Wie kann sichergestellt werden, dass der Besitzer des mobilen Endgeräts tatsächlich der beim Netzbetreiber registrierte Eigentümer ist?“
„Warum müssen die Daten über mehrere Monate gespeichert werden, wenn diese nur zur Aufklärung bzw. Aufarbeitung von Verbrechen dienen sollen, wenn nicht bekannt ist in welchem Zeitraum die Planung erfolgte und welche Rufnummern oder Email-Adressen verwendet wurden.
„Welchen Mehrwert bringt also die Speicherung von Verbindungsdaten ohne den Informationsinhalt?“
„Wie kann anhand der Verbindungsdaten festgestellt werden, dass die betreffenden Kommunikationspartner ein Verbrechen planen und/oder planten, wenn diese vorher nie straffällig wurden?“
„Selbst wenn die Personen in der Vergangenheit Straftaten verübten, wie soll beurteilt werden, ob die Kommunikation (z.B. Email bzw. Telefon) nicht nur einen einfachen und harmlosen Inhalt hatte?“
„Wie kann sichergestellt werden, dass der Besitzer des mobilen Endgeräts tatsächlich der beim Netzbetreiber registrierte Eigentümer ist?“
„Warum müssen die Daten über mehrere Monate gespeichert werden, wenn diese nur zur Aufklärung bzw. Aufarbeitung von Verbrechen dienen sollen, wenn nicht bekannt ist in welchem Zeitraum die Planung erfolgte und welche Rufnummern oder Email-Adressen verwendet wurden.
„Welchen Mehrwert bringt also die Speicherung von Verbindungsdaten ohne den Informationsinhalt?“
Ist die Befürwortung einer Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt?
Vor allem haben die Ereignisse in Paris auch gezeigt, dass obwohl Frankreich ein wesentlich umfangreicheres System zur Vorratsdatenspeicherung betreibt, keine Hinweise vorhanden waren, um die Ereignisse zu verhindern. Es wurden auch bisher keine stichhaltigen Beweise von einer Strafverfolgungsbehörde oder Geheimdienst vorgelegt, dass durch Vorratsdatenspeicherung ein Verbrechen oder Terrorakt verhindert wurde. Bisher wurde diese Behauptung aufgestellt, die Beweisführung aber unter dem Hinweis auf die Geheimhaltung verweigert.
Natürlich kann ich verstehen, wenn die Verantwortlichen der Polizei und Justiz Werkzeuge brauchen, um Verbrechen zu verhindern oder um diese aufzuklären, warum die Vorratsdatenspeicherung dafür das geeignete Mittel sein soll, erschließt sich mir beim besten Willen und aktuell tiefer Betroffenheit über das Leid der Opfer, deren Familien und Freunden in Paris nicht.
Ich persönlich sehe die Vorratsdatenspeicherung als Untergrabung unserer freiheitlich, demokratischer Grundordnung und ich ärgere mich, wenn ich durch die Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt werde.
Ich bin sicher, dass dieses Gesetzt in der derzeitigen Ausführung auch wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.