Vorratsdatenspeicherung für Faeser unabdingbar

von Ioannis Dimas

Telefon in der Hand ist verknüpft
Sergey Nivens/Shutterstock.com

Was für Informations- und Datenschützer, aber natürlich auch für jeden IT-Verantwortlichen und Geschäftsführer ein Dorn im Auge ist, ist für Innenminister ein spannendes Thema – die Vorratsdatenspeicherung.

Unter der Vorratsdatenspeicherung wird das anlasslose Speichern von personenbezogenen Daten durch Telekommunikationsanbieter verstanden. Dazu zählen auch die IP Adresse und Standortdaten.

Die amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in einem Interview Anfang September 2022 mit der Wochenzeitung „Zeit“ noch einmal deutlich gemacht, dass sie die Vorratsdatenspeicherung für unabdingbar hält. Ende September hat der EuGH über das Thema geurteilt und festgestellt, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung aus Deutschland gegen EU-Recht verstößt.

Damit sollte das Thema vorerst einmal vom Tisch sein. Wobei die Innenministerin angekündigt hat, alle Möglichkeiten weiterhin versucht auszuschöpfen. Wir als Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter von Hosting und E-Mail-Diensten können Ihnen versichern, dass wir Ihre Daten und Informationen schützen. Wir speichern die Informationen nur so lange, wie es notwendig ist, um einen stabilen Betrieb sicherzustellen. An den Informationen von Ihnen sind wir nicht interessiert. Damit positionieren wir uns deutlich anders als viele andere Cloud Anbieter.

Unsere alten Blogposts zu dem Thema, die immer wieder Aktualität erlangen, finden Sie hier:

https://www.etes.de/blog/vorratsdatenspeicherung-flaechendeckende-ueberwachung/

https://www.etes.de/blog/vorratsdatenspeicherung-das-stehaufmaennchen/

https://www.etes.de/blog/vorratsdatenspeicherung-gekippt/

https://www.etes.de/blog/vorratsdatenspeicherung-naechster-akt/

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