Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Data Privacy von Ioannis Dimas

 

Das HinSchG ist ein Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen in Unternehmen. Es wird für Meldungen wie Verstöße gegen das Gesetz, Sicherheitsvorkehrungen oder auch Terrorismus genutzt. Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird die Whistleblower-Richtline in deutsches Recht umgesetzt und dient dazu, dass Hinweisgeber, die Verstöße gegen nationale Vorschriften und EU-Recht melden, zukünftig besser geschützt werden sollen.


Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen seit dem 02.07.2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einführen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis zum 17.12.2023 Zeit.

Folgende Meldungen können bei diesen Meldestellen abgegeben werden

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewert sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft.

sonstige Verstöße:

  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität;
  • Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr;
  • Vorgaben zum Umweltschutz;
  • uvm.

Meldungen zu möglichen Verstößen können telefonisch, schriftlich (per Mail, Brief), persönlich oder über ein Whistleblowing-Portal erfolgen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten und machen Ihnen ein passendes Angebot zu einer Meldestelle für Ihr Unternehmen.

Schauen Sie für weitere Informationen gerne auf unserer Website vorbei.

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