Was tun unsere externen Datenschutzbeauftragten?
Data Privacy von Ioannis Dimas
Datenschutz ist seit dem 25.05.2018 mit der europäischen DS-GVO gesetzliche Vorschrift. Darin inbegriffen ist, die Vorgaben und Pflichten aus der DS-GVO in einem funktionierenden Datenschutzmanagementsystem zu dokumentieren und nachzuweisen. Ab 20 Mitarbeitern im Unternehmen sieht die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor.
Die DS-GVO besteht aus neun Kapiteln und vielen fachlich anspruchsvoll geschriebenen Paragraphen. Zusätzlich sind bereits ausgelastete Mitarbeiter oft nicht fachlich ausgebildet, die Bedeutung in den Paragraphen zu deuten. Wir möchten Ihnen die Arbeit mit unseren Experten abnehmen und Ihrem Unternehmen beratend zur Seite stehen.
Wir stellen den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicher...
Unsere Datenschutz- & Informationssicherheitsexperten analysieren die Ist-Situation in Ihrem Unternehmen mit Hilfe unseres selbstentwicklten Software-Tools EDIRA und bewährter Auswertungsmethoden, um Ihnen die Situation bereits im Prozess transparent darzustellen und Ihre Fragestellungen zu klären. Es werden alle Prozesse, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert. Die übrigen notwendigen Dokumente können auf Basis unserer Vorlagen in EDIRA ebenfalls angepasst auf Ihr Unternehmen erstellt werden. Dies ist bereits der überwiegende Anteil der geforderten Dokumentation.
Mit unserem eigenen Tool EDIRA erfolgt die Dokumentation schnell und Sie können mit eigenen Zugangsdaten die Prozessschritte übersichtlich bearbeiten und verfolgen. Nach der erfolgten Ist-Situation werden die Prozesse und offenen Pflichten in Ihrem Unternehmen mit unserer Hilfe korrigiert, präventive Maßnahmen durchgeführt und an Datenschutzstandards angepasst. Dabei werden auch datenschutzrelevante Texte und Informationen geprüft. Sollten Sie Prozesse ausgelagert von einem Dienstleister in Form einer Auftragsverarbeitung durchführen lassen, unterstützen wir Sie bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung dieser Prozesse und deren Dokumentation. Die dafür in der DS-GVO geforderten Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV) können zusätzlich durch einen Fachanwalt, ggf. abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse geprüft oder erstellt werden.
...und betreuen Sie im Tagesgeschäft.
Nach der Grundprüfung des Datenschutzes und der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen betreuen wir Sie im Tagesgeschäft bei allen wichtigen Fragen und Anliegen zum Thema. Wir schulen auch Ihre Mitarbeiter, um sie für datenschutzrelevante Themen zu sensibilisieren und aufzuklären.
Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, melden Sie sich jederzeit bei uns!