Weg mit der Störerhaftung, her mit dem offenen WLAN
Infrastruktur von Markus Espenhain (Kommentare: 0)

Abmahnwelle als Folge
Dieser Unterlassungsanspruch etablierte ein eigenes Geschäftsfeld für Abmahnanwälte. So wurden Anschlussinhaber kostenpflichtig Abgemahnt ohne einen Nachweis darüber, wer die illegale Tätigkeit begangen hat. Die resultierenden Folgen sind ersichtlich. Im Bezug auf offene WLANs fällt Deutschland hinter immer mehr Länder zurück.
Störerhaftung soll abgeschafft werden
Nun kam vergangene Woche eine erlösende Ankündigung. Nach der Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, haben sich die Vertreter der SPD und Union im Bundestag darauf geeinigt die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen.
WLAN-Betreiber sollen zukünftig nicht mehr Gefahr laufen, wegen des Netzverhaltens seiner Nutzer abgemahnt zu werden. Die ursprüngliche Vorgabe sein WLAN mit einer Vorschaltseite oder einer Passwortsperre zu sichern fällt in diesem Zuge weg. Dieser Beschluss gilt nicht mehr nur für Internetprovider wie Vodafone und Telekom sondern für alle. Dem zu Folge können nun auch nebengewerbliche Anbieter, wie z.B. Café-Betreiber ihren Kunden offenes WLAN anbieten.
Damit wird der Weg für tatsächlich offenes WLAN auf öffentlichen Plätzen oder etwa in Flüchtlingsheimen frei.
Mit Vollgas zum Gesetzentwurf
Nun soll es ganz schnell gehen. Kurz nach der Ankündigung gibt der netzpolitische Sprecher der CDU bekannt, dass ein vollkommen neuer Gesetzentwurf schon in der nächsten Sitzungswoche des Wirtschaftsausschusses vorgelegt und verabschiedet werden soll. Erst nach Verabschiedung herrscht auch Klarheit über die genauen Details des Beschlusses. Sollte der Bundestag das Gesetz noch diesen Monat beschließen, könnte schon ab dem Herbst für WLAN-Betreiber, egal ob privat oder gewerblich, mehr Rechtssicherheit herrschen.