Wir prüfen Ihre korrekte Nutzung von Google Fonts
Data Privacy von Ioannis Dimas
Es gibt immer neue Abmahn-Wellen zum Thema „Google Fonts“.
Wie wir im Blogpost am 23.09.22 bereits berichtet haben, ist es für Unternehmen unabdingbar wichtig, auf die korrekte Nutzung von Google Fonts zu achten.
Da bei der Einbindung von Google-Fonts auf der Website eine sofortige Weitergabe Ihrer IP-Adresse an Google-Server erfolgt und keine Einwilligung dafür eingeholt werden kann, verstößt dies gegen die DS-GVO.
Es häufen sich die Meldungen, dass Webseitenbetreiber abgemahnt werden, da Google Fonts verwendet und diese vom Google Server bezogen werden. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, Google Fonts zu verwenden, diese sollten dann jedoch auf dem Webserver liegen und von dort ausgeliefert werden. Dann findet keine Datenübertragung an Dritte statt.
Auch einige unserer Kunden haben sich bereits bei uns gemeldet, um den Sachverhalt genauer überprüfen zu lassen oder weil sie selbst von Abmahnungen betroffen sind.
Wie wir festgestellt haben, wissen die Website-Betreiber und oft auch nicht die entsprechenden Web-Agenturen, welche die Websiten erstellt hatten, wie die technische Einbindung der Fonts durchgeführt wurde. Oft ist dies in den Content Managementsystemen (CMS) automatisch eingestellt und wird durch den Einrichtenden nicht weiter angepasst.
Um lästige Abmahnungen zu umgehen, haben wir ein Skript entwickelt, mit dem wir Websites auf die Nutzung von Google Fonts hinuntersuchen können. Wir werden unsere betroffenen Hostingkunden informieren, sofern sie betroffen sind.
Sollten Sie darüber hinaus Interesse daran haben, dass wir eine kurze Überprüfung Ihrer Websites vornehmen, melden Sie sich gerne bei uns.