Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
- Persönlicher Ansprechpartner
- Ausrichtung der internen Prozesse und Abläufe an Datenschutzstandards
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Zusammenarbeit mit relevanten Behörden und Organisatoren
- Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter
Qualifizierte Experten mit jahrelanger Erfahrung
Gerne steht Ihnen einer unserer Experten als externer Datenschutzbeauftragte bei der Beratung zur Seite. Dieser ist bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern nach dem BDSG verpflichtend. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Pflichten und Auflagen zu erfüllen, den Datenschutz und die damit notwendige IT-Sicherheit sicherzustellen und Ihre Mitarbeiter zu schulen. Unsere Datenschutzexperten übernehmen in Ihrer Datenschutzorganisation die konzeptionellen Aufgaben, die Überwachung der Umsetzung sowie Datenschutzschulungen der Mitarbeiter.
Preise
Wir besprechen Ihre individuelle Situation mit Ihnen und machen Ihnen ein faires Angebot.
Kurzes Erklärvideo
Wie unterstützen wir Unternehmen im Datenschutz?
- Analyse und Dokumentation der Ist-Situation zum Datenschutz
- Analyse der umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit
- Erfassung und Dokumentation aller Prozesse im Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Prozessanpassung auf die Anforderungen und Pflichten aus der DS-GVO
- Prüfung und Konzeption von datenschutzrelevanten Texten und Informationen (z.B. Datenschutzerklärungen)
- Mitwirkung zur Erstellung der Dokumentation (anhand von Vorlagen)
- Awareness Schulungen der Mitarbeiter zum Datenschutz und der IT-Sicherheit
- Datenschutzfolgeabschätzungen für eine DS-GVO konforme Umsetzung der Prozesse und IT-Systeme
- Erstellung von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und Prüfung durch einen Fachanwalt
Für diese Arbeiten setzen wir auf bewährte Projektmanagementmethoden und unser Online-Tool EDIRA. Damit können wir effizient, effektiv und dokumentiert die Arbeiten erfolgreich abschließen. EDIRA steht Ihnen im gesamten Prozess während der Beratung ebenfalls zur Verfügung.
EDIRA
Wenn Sie Ihre Arbeit bei der Sammlung und Dokumentation von Daten erleichtern möchten, setzen Sie auf unser Online Tool EDIRA. Wir nutzen es u.a. zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation, für die Datenschutzfolgeabschätzung und Risikoanalyse bei der Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter. Dabei kann methodisch, strukturiert und nachvollziehbar geprüft werden, welche Bedrohungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen und welche Maßnahmen ergriffen wurden, diese zu minimieren oder auszuschließen. Für alle anderen datenschutzrechtlichen Bereiche innerhalb des Leistungsumfangs stehen zahlreiche Dokumentationsvorlagen für Sie zur Verfügung.
Beratung und Leistungen
- Präventive Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Ausrichtung der internen Prozesse und Abläufe an Datenschutzstandards
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Aufklärung der Mitarbeiter über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten
- Schulungen und Fortbildungen der beteiligten Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit relevanten Behörden
- Auftragsverarbeitung und Datenverarbeitung prüfen und dokumentieren
- Schutz von personenbezogenen Daten sicherstellen
- Beratung und Konzeption zur IT-Sicherheit
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dokumentation vom Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Dokumentationen des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und des Löschkonzepts
- Ausweitung des Projektes auf ISO 27001, TISAX® und
IT-Grundschutz möglich
Weitere Dienstleistungen für Ihre Sicherheit
Häufig gestellte Fragen
Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung wird von den Aufsichtsbehörden stichprobenartig und bei Bestehen einer angezeigten Datenschutzverletzung kontrolliert. Hierbei werden die Vorgaben und Pflichten aus der DS-GVO und dem BDSG zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten abgefragt und bestehende Prozesse und deren Dokumentation überprüft.
In einem Unternehmen sind viele Mitarbeiter nicht geeignet für die Position des DSB, da sie Interessenskonflikten unterliegen (Geschäftsführer, IT-Leiter, etc.). Zudem genießen interne Datenschutzbeauftragte einen erhöhten Kündigungsschutz. Sie sind Betriebsratsmitgliedern arbeitsrechtlich gleichgestellt. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten umgehen Sie diese Probleme und genießen die Vorteile einer unabhängigen Instanz.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist verpflichtet, den Auftragsverarbeitenden/ den Verantwortlichen und die Beschäftigten in allen Datenschutzfragen zu unterrichten und zu beraten, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu überwachen und mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. Zudem muss die Umsetzung der Betroffenenrechte sichergestellt werden und er muss an der Erstellung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepten mitwirken. Schulungen zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit durchzuführen gehört ebenso zu den Aufgaben, wie auch Ansprechpartner für Fragen aller Mitarbeiter im Unternehmen und anderen betroffenen Personen, deren Daten im Unternehmen verarbeitet werden, zu sein.
In der DS-GVO werden die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten beschrieben und er muss diese, wie in der DS-GVO vorgeschrieben, erfüllen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss eine berufliche Qualifikation und Fachwissen in dem Gebiet Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis vorweisen können. Es wird eine Trias aus rechtlicher, technischer und (betriebs-)organisatorischer Kenntnisse vorausgesetzt. Das umfangreiche Wissen kann in Seminaren von z.B. der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. erlangt werden. Wir legen Wert auf zusätzliche regelmäßige Fortbildungen unserer Experten.