NIS-2 Ergebnis Kleinunternehmen
Ergebnis: Sie sind NICHT von der NIS-2-Richtlinie betroffen
Auf Grundlage der von Ihnen abgegebenen Informationen besteht keine NIS-2 Betroffenheit, da Sie zu Kleinst- und Kleinunternehmen gehören. Es kann jedoch zu Ausnahmefällen kommen.
Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen in folgenden Fällen dennoch der NIS-2-Richtlinie:
- Die Einrichtung ist in der EU tätig und ist der einzige Anbieter eines Dienstes, der für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich ist.
- Wenn eine Störung der durch die Einrichtung erbrachten Dienste eine wesentliche Auswirkung auf die Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit haben kann.
- Wenn die Bedeutung der Einrichtung auf nationaler oder regionaler Ebene für den betreffenden Sektor oder die betreffende Art des Dienstes für voneinander abhängige Sektoren in dem Mitgliedstaat kritisch ist.
- Wenn ein Mitgliedstaat diese Einrichtung als „kritische Einrichtung“ gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) eingestuft hat.
Disclaimer:
Die NIS-2 Betroffenheitsanalyse wurde mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte besteht aufgrund der komplexen Rechtslage nicht. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Information. Aus diesem Grund kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse übernommen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an uns, damit wir Ihre Situation individuell beurteilen können.