Vorratsdatenspeicherung – nächster Akt

Data Privacy von Ioannis Dimas (Kommentare: 0)

Das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor

Der zuständige Rechtsausschuss des deutschen Bundestags hat heute mit enormen Klimmzügen den von der Regierungskoalition vorangetriebenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, nachdem man telefonisch weitere Mitglieder zusammentrommeln musste um Beschlussfähig zu werden - ein Schelm wer Böses dabei denkt. 

Damit ist es möglich dieses Gesetz im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Allerdings erhebt sich die Frage was dann kommt. Sicher wird es zu Protesten kommen und zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und wahrscheinlich wird das Gesetz dort wieder einkassiert – so wie in der Vergangenheit schon durchexerziert. 

Mit dieser Vorlage will man zur Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr Verkehrsdaten speichern um den Strafverfolgungsbehörden ein Hilfsmittel in die Hand zu geben. 

Aufbewahrt werden sollen die Verbindungsdaten ohne deren Inhalte. Einfach beschrieben wäre das, welches Telefon (Rufnummer) befand sich im Bereich welcher Vermittlungsstelle, wann und wie lange erfolgte eine Verbindung (Gespräch) zu einer anderen Rufnummer. Von welcher Zelle bewegte sich das Telefon in die nächste Zelle – damit lässt sich z.B. ein Spaziergang oder eine Fahrt mit dem Auto nachvollziehen. 

Und jetzt sind wir bereits bei verschiedenen Dilemmas, ein paar zeige ich hier mal exemplarisch auf: 

Um die Gefahr abzuwehren, muss man wissen, dass diese besteht und welche Personen bzw. welche Telefonrufnummern von diesen verwendet werden. Halte ich persönlich für schwierig, da es z.B. relativ leicht ist, sich eine Prepaidnummer unter Verschleierung der eigenen Identität zu verschaffen. Ebenso einfach ist es eine E-Mail-Adresse zu besorgen. 

Es gibt in unserer Gesellschaft so genannte Berufsgeheimnisträger wie bspw. Rechtsanwälte, Ärzte, Seelsorger, Pressevertreter und dazu gehören, auch meiner Ansicht nach Abgeordnete, deren Daten von den Ermittlern gar nicht erst verwendet werden dürfen. Der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit betont, dass die Verkehrsdaten dieser Personengruppen nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Wie soll also eine Trennung stattfinden, wenn es keine eindeutige Unterscheidung zu diesen Personen gibt? Wie soll sichergestellt werden, dass hier keine Bewegungsprofile entgegen der Richtlinie erstellt werden? 

Bisher wurde kein eindeutiger Beweis geführt, dass eine Zusammenführung von Metadaten signifikant zur Gefahrenabwehr oder Verhinderung von Straftaten beitrugen.

Ein weiteres Problem, das auf alle, besonders aber auf kleine Anbieter und Provider zukommt, sind die Investitionskosten für zusätzliche Datensicherheit und Speicherkapazität damit die Vorratsdatenspeicherung gewährleistet werden kann – Hersteller von Storeges werden sich freuen.

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