Wem „gehört“ Ihre Domain – das ist hier die Frage.

Cloud Services von Sandra Schwarzer (Kommentare: 0)

Wer sollte als Inhaber der Domain eingetragen werden

Wer sollte als Inhaber der Domain eingetragen werden, Sie oder Ihr Hosting-Anbieter? Eigentlich sollte man sich diese Frage gar nicht stellen und doch wird es in der Praxis oftmals falsch gehandhabt und zieht eine Menge unnötiger Komplikationen mit sich.

Grundsätzlich ist hier festzuhalten, dass ganz klar Sie als Inhaber Ihrer Domain eingetragen werden müssen. Die eigene Domain ist für Unternehmen nicht nur die Internetadresse über die sie im Netz gefunden werden, sondern mittlerweile ein wichtiges Aushängeschild. Ein Verlust der Domain kann irreparablen Schaden verursachen. Dahintersteckt eine Menge Arbeit von der Namensfindung über die Abklärung des Markenrechts, eventuell die Eintragung als Marke, bis hin zu den Inhalten, die das Unternehmen bewerben. Teilweise ist die Webadresse auch die Basis für die Existenz, wenn diese als direkte Verkaufsplattform in Form eines Shops genutzt wird, an dem der gesamte Umsatz eines Unternehmens hängt. Des Weiteren wird eine Domain auch im Zusammenhang mit der Kommunikation via E-Mail genutzt. Für viele Unternehmen ist der Kommunikationsweg per E-Mail fast noch wichtiger als das Telefon. Bei einem Verlust wäre die gesamte Mailkommunikation nicht mehr möglich.

Neben dem Findungs- und Registrierungsprozess geht es aber vor allem darum, wer Inhaber einer Domain ist. Genau in diesem Punkt erkennen Sie den Unterschied zwischen einem professionellen und einem unprofessionellen Hosting-Anbieter. Domains müssen immer auf den Inhaber, zum Beispiel auf das Unternehmen oder den Verein, eingetragen werden. Wer Inhaber einer Domain ist, kann bei der jeweiligen Vergabestelle abgefragt werden. Für „.de“ ist das beispielsweise das Deutsche Network Information Center (DENIC). Die DENIC kümmert sich als zentrale Registrierungsstelle um die Verwaltung und Registrierung der Domains mit der Top-Level-Domain „.de“. Alle Daten im Zusammenhang mit einer Domain werden bei der DENIC dokumentiert.
Derzeit ist es noch möglich, die Informationen bezüglich des Inhabers, über die Webseite der DENIC abzurufen. Allerdings wird es in naher Zukunft hier zu einer Änderung kommen. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, sind die Inhaberinformationen ab spätestens diesem Zeitpunkt nicht mehr öffentlich einsehbar. Die Abfrage wird zukünftig nur noch durch einen Nachweis über die Berechtigung des Erhalts der Information möglich sein. Die genaue Regelung steht hierzu aber noch aus. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, dass Sie als Inhaber der Domain eingetragen sind.
In der Vergangenheit haben wir leider immer wieder erlebt, dass sich der Hosting-Anbieter selbst als Inhaber der Domain eintragen hat lassen. Diese Vorgehensweise ist höchst problematisch, da es viele Risiken gibt, wenn Sie nicht der dokumentierte Inhaber der Domain sind.

Folgende Probleme können bei einer falschen Eintragung entstehen:

  • Verlust der eigenen Domain durch Insolvenz des Hosting-Anbieters.
  • Mutwilliger , jedoch rechtmäßiger Verkauf an anderen Interessenten Ihrer Domain durch den Hosting-Partner und damit Verlust der Domain.
  • Rechtsstreitigkeiten über Besitzverhältnisse mit eingetragenem Eigentümer.
  • Verlust der Kommunikation per E-Mail.
  • Markenrechtliche Ansprüche/Verstöße.
  • Allgemeine Haftung.
  • Juristische Verantwortlichkeit z.B. bei Gesetzesverstößen durch die Inhalte der Webseite.
  • Veraltete Daten sind oftmals ein generelles Problem, wenn zum Beispiel der Umzug der Firma nicht in der Webseite angepasst wird.

Achten Sie daher bei der Registrierung darauf, dass Sie als Inhaber der Domain bei der DENIC dokumentiert werden. Bei einem falschen oder fehlerhaften Inhaber sowie nicht aktuelle Daten sollten Sie sich mit der Bitte der Aktualisierung an Ihren Hosting-Anbieter wenden und anschließend die Aktualisierung prüfen.

Wir raten daher: Augen auf beim Registrierungsverlauf.

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