Mit EDIRA zu Datensicherheit und Datenschutz in Ihrer Kanzlei
- IT-Grundschutz-Kompendium
- Datenschutzfolgeabschätzungen/Risikoanalysen
- Vollständige DSGVO-Dokumentation
- Dokumentenvorlagen
- Erstellung der Verfahrensverzeichnisse
In Kanzleien von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren werden viele sensible Daten verarbeitet. Dies führt zusätzlich zum Tagesgeschäft zu weiteren Problemstellungen. In den meisten Fällen fehlt es an der Zeit, manchmal auch an fehlenden Fachkenntnissen um sich detaillierter mit Datensicherheit oder Datenschutz zu beschäftigen. Der Druck in diesem Bereich etwas zu unternehmen ist groß, die DS-GVO ist seit 2018 in Kraft und die Vorgaben werden nicht überall umgesetzt. Darüber hinaus nehmen Cyberangriffe auch bei kleineren Kanzleien deutlich zu. Es drohen neben Bußgeldern auch ein erheblicher Reputationsverlust.
IT-Grundschutz-Kompendium
Mit dem IT-Grundschutz-Kompendium hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein umfangreiches Text- und Informationswerk geschaffen, welches vollständig in EDIRA integriert ist. Es kann als Ist-Analyse dienen und führt alle sicherheitstechnischen Bereiche der Kanzlei auf. EDIRA bietet die Möglichkeit die Anforderungen Punkt-für-Punkt abzuarbeiten. Bereits erfüllte Anforderungen werden entsprechend markiert. Für entdeckte Schwachstellen können Termine für die Umsetzung gesetzt werden. Damit entsteht eine IT-Sicherheitsdokumentation, die alle offenen Punkte auf einen Blick zeigt. Neben den Texte aus dem Grundschutzkompendium sind in EDIRA Umsetzungshinweise, Dokumentationsvorschläge und Verweise auf Dokumente enthalten.
Die Bearbeitung des IT-Grundschutz-Kompendium kann durch einen Mitarbeiter in der Kanzlei vorgenommen werden. Die Unterstützung Ihres IT-Dienstleisters führt aber in aller Regel innerhalb kürzester Zeit zum Abschluss der Analyse.
Unsere Pakete
EDIRA | Kanzlei | DS-GVO |
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Unternehmensgröße | max. 29 Mitarbeiter | unbegrenzt |
IT-Grundschutz-Kompendium | ||
Branchenbezogener Dokumentensatz | - | |
Vollständige DS-GVO Dokumentation | 20,- € / Monat | |
Risikoanalyse / Datenschutzfolgeabschätzung | - | |
2 weitere Benutzer (Auditor und Mitarbeiter für lesenden Zugriff) | 9,- € / Monat | |
Datenschutz-Newsletter | ||
Einmalige Einrichtungsgebühr | 99,- € | 199,- € |
Preis pro Monat | 10,- € | 39,- € |
* zzgl. MwSt.
Zwei Pakete mit unterschiedlichen Dokumentenvorlagen
Als Onlinelösung konzipiert, bietet EDIRA für Kanzleien Unterstützung für alle Themen rund um Datensicherheit und Datenschutz. EDIRA Kanzlei ist in zwei Varianten mit unterschiedlichen Dokumentenvorlagen erhältlich. Durch eine integrierte Textverarbeitung können diese direkt an die individuellen Begebenheiten in der Kanzlei angepasst werden.
Kanzlei:
- vollständiges IT-Grundschutz-Kompendium
- ausgewählte Dokumentvorlagen rund um IT-Sicherheit
- Dokumentenverwaltung mit integrierter Textverarbeitung
- Updates für EDIRA und die IT-Grundschutz-Texte
- monatlicher Datenschutznewsletter
DS-GVO:
- Projektplan „von 0 auf DS-GVO“ als Checkliste zum abarbeiten
- Umfangreiche Dokumentationsvorlagen für eine vollständig und DS-GVO-konforme Dokumentation
- Erstellung der Verfahrensverzeichnisse auf Knopfdruck
- Datenschutzfolgeabschätzungen / Risikoanalysen
- Nutzung und Dokumentation von technischen und organisatorischen Maßnahmen
Zusätzliche Serviceleistungen
Zusätzliche Serviceleistung |
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Analyse und Dokumentation der aktuellen Situation Ihrer Kanzlei in EDIRA anhand des IT-Grundschutzes. Durchführung bei Ihnen vor Ort, Dauer ca. 1-2 Tage |
Kosten: 1590,- € * |
*zzgl. MwSt und Reisekosten
Ihre Vorteile mit EDIRA Kanzlei
Damit Sie sich nicht in Ihrer Freizeit oder wertvoller Arbeitszeit mit Datensicherheit und Datenschutz kümmern müssen, bieten wir verschiedene Unterstützungsleistungen an.
- Eine kurze Onlineschulung führt Sie in die Arbeitsweise von EDIRA ein.
- Einer unserer Kollegen führt bei Ihnen vor Ort in der Kanzlei die Analyse und Dokumentation des IT-Grundschutz-Kompendiums in EDIRA durch. Als Ergebnis erhalten Sie eine vollständige Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Themen und eine Übersicht, an welchen Punkten noch gearbeitet werden muss.
- Die DS-GVO-Konformität kann in Zusammenarbeit mit uns erfolgen. Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam an den vielfältigen Vorgaben der Verordnung. Dabei erledigen wir z. B. die Dokumentation und führen Datenschutzfolgeabschätzungen durch.
- Die Vorgabe, wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, ist grundsätzlich ab 20 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Grenze gilt nicht, wenn Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden. Dies trifft auf die meisten Rechtsanwälte zu.