Barrierefreie Webseite – ab Juni 2025 gesetzliche Pflicht
Entwicklung von Mirjam Völkle
Ab Juni 2025 müssen Webseiten vieler Privatunternehmen barrierefrei sein. Die Mehrheit ist noch nicht ausreichend vorbereitet.
Im Juni 2025 tritt im Rahmen des European Accessibility Acts das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Während bis dato lediglich öffentliche Einrichtungen von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen waren, müssen ab diesem Zeitpunkt bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Privatunternehmen barrierefrei sein. Dazu gehören Produkte und Dienstleistungen im Bereich Computer und Betriebssysteme, E-Commerce-Websites und Webshops sowie Webseiten von Banken und Personenbeförderungsdiensten. Viele betroffene Unternehmen haben zum jetzigem Stand noch keine ausreichenden Vorbereitungen getroffen.
Ziel des Gesetzes ist vor allem die Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit, um so Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen und/oder geringen Kenntnissen im Umgang mit digitalen Medien Inhalte zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, die Webseite abzuschalten. Außerdem drohen hohe Bußgelder.
Anforderungen und Merkmale einer barrierefreie Webseite
Eine Webseite ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei, wenn Informationen für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich, nutzbar und gut lesbar sind sowie auf mindestens zwei sensorischen Kanälen zur Verfügung stehen. Dies kann in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes nachgelesen werden.
Dabei gibt es konkrete Merkmale, die bei der Umsetzung einer Webseite oder eines Webshops zu beachten sind:
- Responsivität der Webseite
- Übersichtliche Struktur der Inhalte
- angepasste Textgrößen sowie Skalierbarkeit der Maßeinheiten von Schriften, Bereichen, Abstände
- Kontrast-Modus
- Videountertitel
- Text-to-Speech-Funktionen
- aussagekräftige Metadaten
- Alternativtexte zu Bildern und Audios
Herausforderungen bei der Umsetzung
Barrierefreiheit einer Website umzusetzen ist mit großem Aufwand verbunden, da Funktionen wie der Kontrast-Modus oder Schriftgrößen-Anpassungen auch nach Änderungen an der Seite konsequent funktionieren und korrekt dargestellt werden müssen. Auch der Pflegeaufwand erhöht sich deutlich, da beispielsweise beim Einpflegen von Inhalten Alternativtexte angegeben werden müssen. Darüber hinaus müssen bei zukünftigen Erweiterungen der Webseite die Funktionen der Barrierefreiheit weiterhin bestehen und dementsprechend getestet werden.
Mit dem Open Source-basierten Content-Management-System Contao ist ein Screenreader-Support durch sogenannte "aria"-Attribute bereits als „vorgefertigte“ Funktion möglich, um Barrierefreiheit schnell umzusetzen. Die Umsetzung weiterer Funktionen ist problemlos möglich. Sie setzen Contao ein und möchten Ihre Webseite oder Ihren Webshop barrierefrei gestalten? Gerne unterstützen wir Sie bei der individuellen Umsetzung.