NIS-2 Geschäftsleitungsschulung: Mehr als nur eine Compliance-Maßnahme

Data Privacy von Robin Aukschlat

NIS-2 Schulung für die Geschäftsleitung
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Seit der Einführung der NIS-2-Richtlinie und ihrer Umsetzung im BSI-Gesetz hat sich die Rechtslage grundlegend geändert: IT-Sicherheit ist nicht mehr allein die Aufgabe der IT-Abteilung. Damit wurde Cybersicherheit für von der NIS-2-Richtlinie betroffene Unternehmen offiziell zur „Chef (-innen-) sache“. Mit der NIS-2 Schulung in ETES Education kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach.

Was bedeutet die NIS-2 konkret für Sie als Geschäftsführer/-in, Vorstand oder leitende Führungskraft? Unwissenheit schützt nicht mehr vor Strafe – die Geschäftsführung haftet persönlich . Im Gegenteil: Unwissenheit kann sogar zu einer höheren Strafe führen.
Die Geschäftsleitungsschulung zur NIS-2-Richtlinie ist also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ihre wichtigste Versicherung.

Wer ist zur NIS-2 Geschäftsleitungsschulung verpflichtet?

Die Vorgabe des Gesetzgebers ist eindeutig. Demnach betrifft die Schulungspflicht die Leitungsorgane aller Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen. Das sind in der Regel Betreiber „wesentlicher“ und „wichtiger“ Einrichtungen. Kurz gesagt: Wenn Ihr Unternehmen in einem der betroffenen Sektoren, wie beispielsweise Energie, Transport, Bankwesen, Weltraum oder Gesundheit, tätig ist und zusätzlich bestimmte Größenmerkmale überschreitet ), sind Sie persönlich gefragt. Auch wenn Sie Zulieferer zu den genannten Sektoren sind, ist eine Betroffenheit gegeben. Es reicht nicht mehr aus, einen CISO (Chief Information Security Officer) oder Informationssicherheitsbeauftragten zu beschäftigen – Sie als Führungskraft müssen in der Lage sein, dessen Sprache zu verstehen.

Warum ist diese Schulung zwingend?

§ 38 des BSIG (BSI-Gesetz) kommuniziert eindeutig: Die Geschäftsleitung muss Schulungen absolvieren und Risikomanagementmaßnahmen billigen sowie deren Umsetzung überwachen.
Der kritische Punkt ist: Um etwas billigen oder überwachen zu können, müssen Sie über die entsprechende fachliche Kompetenz verfügen. Fehlt diese, verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflichten. Im Ernstfall, z. B. bei einem Cyberangriff mit Betriebsstillstand, kann dies schwerwiegende Folgen haben:

  • Im Falle einer nachgewiesenen Vernachlässigung ihrer Überwachungspflichten können Geschäftsführer unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für Schäden haftbar gemacht werden.
  • Kein Verzicht möglich, denn das Gesetz stellt klar, dass auf Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Geschäftsleitung nicht verzichtet werden kann.

Mit der Schulung weisen Sie also nach, dass Sie sich die notwendige „Fachkunde“ angeeignet haben.

Ihr Vorteil? Mehr als nur Compliance

Abgesehen von der juristischen Absicherung bietet die Schulung einen enormen strategischen Vorteil. Sicherheit ist heute ein Qualitätsmerkmal.

  • Sie erwerben die Kompetenz, IT-Risiken genauso routiniert zu bewerten, wie finanzielle Risiken.
  • Ein geschultes Management, das den ‚Tone from the Top‘ setzt, ist der Schlüsselfaktor für eine gesteigerte Widerstandsfähigkeit der gesamten Organisation.
  • Ruhe bewahren! Wenn Sie im Voraus wissen, welche Fragen Sie Ihrer IT stellen müssen, können Sie in Krisensituationen besonnener agieren.

Die NIS-2 Schulung in ETES Education

Unsere Schulungsinhalte basieren auf fundierten Fachwissen und orientieren sich strikt an den Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vermittlung von Themen wie Risikomanagement, Haftungsrecht, technische Grundverständnisse und Incident Management erfolgt gemäß der Erwartung des Gesetzgebers und der nationalen Sicherheitsbehörde. Dadurch erhalten Sie die Sicherheit, "konform" geschult zu sein.

Wie wird die Schulung durchgeführt?

Wir wissen, dass Zeit die knappste Ressource in der Geschäftsführung ist. Deshalb ist es wichtig, sie sinnvoll einzusetzen. Aus diesem Grund haben wir ein hybrides Modell entwickelt, das maximale Flexibilität bietet.

  1. Digital (E-Learning): Eignen Sie sich das Basiswissen in Ihrem eigenen Tempo an – wann und wo Sie möchten. Es gibt keine Reisezeit und keine starren Termine für die Theorie.
  2. Online (Inhouse): In kompakten Live-Sessions vertiefen wir das Wissen, klären offene Fragen und gehen auf Praxisbeispiele ein. Hier findet der für das Verständnis essenzielle Austausch statt.

Unser Format berücksichtigt Ihren Terminkalender und gewährleistet dennoch den gesetzlich geforderten Tiefgang und die individuelle Ausrichtung auf Ihr Unternehmen.

Fazit

Unsere NIS-2-Schulung ist eine lohnenswerte Investition in Ihre digitale Zukunft. Sie ist nicht einfach eine lästige Pflichtübung, sondern ein persönlicher "Sicherheitsgurt" im digitalen Zeitalter. Warten Sie nicht, bis der erste Vorfall eintritt, sondern handeln Sie sofort.

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Markus Espenhain

Unser Geschäfts­führer und Gründer ist für die Strategie und den Kontakt zu Kunden & Partnern verantwortlich. Im Blog stellt er Ihnen neue Partnerschaften und Unternehmens-News vor.

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Robin Aukschlat

Als KI-Beauftragter liegt sein Fokus auf Datenschutz und Informationssicherheit im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

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