Cookie-Banner Rechtsurteil: Klarheit für Unternehmen, stärkere Rechte für Internetnutzer

Data Privacy von Ioannis Dimas

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Auf Cookie-Bannern muss sobald es die Option „Alle akzeptieren“ gibt auch die gegenteilige Option „Alle ablehnen“ vorhanden sein.

Sie kennen es: Kaum eine Webseite lässt sich heute noch öffnen, ohne dass Ihnen ein Cookie-Banner entgegenspringt. Ein Consent Banner regelt die Zustimmung oder Ablehung der Webseitenbesucher zur Verwendung von Cookies und ist im Rahmen der DSGVO überwiegend verpflichtend.

Oft scheint die einzige schnelle Lösung, auf „Alle akzeptieren“ zu klicken, um endlich zum Inhalt zu gelangen. Doch dieser Klick hat Konsequenzen: Er öffnet die Tür für unzählige Cookies und Tracking-Technologien, die detaillierte Nutzerprofile erstellen und personalisierte Werbung in Echtzeit ausspielen. Doch damit ist jetzt Schluss!

Ein wegweisendes Urteil stärkt Nutzerrechte

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD) kämpft seit Jahren gegen manipulative Cookie-Banner und für wirklich informierte und freiwillige Einwilligungen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. März 2025 bestätigt nun die Rechtsauffassung des LfD und stärkt die Rechte von Internetnutzerinnen und -nutzern erheblich.

Das Gerichtsurteil ist eindeutig: Wenn ein Webseitenbetreiber eine „Alle akzeptieren“-Option anbietet, muss er auch eine gut sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners bereitstellen. Cookie-Banner dürfen nicht darauf ausgelegt sein, Nutzer gezielt zur Einwilligung zu drängen und von der Ablehnung abzuhalten. Geschieht dies dennoch, sind die eingeholten Einwilligungen unwirksam und stellen einen Verstoß gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.

Der Fall: Ein Medienhaus unter der Lupe

Auslöser des Verfahrens war eine Anordnung des LfD gegen ein niedersächsisches Medienhaus. Dieses hatte Cookie-Einwilligungen über einen Banner eingeholt, der den Nutzern keine echte Wahl ließ. Das Verwaltungsgericht kritisierte die Gestaltung dieses Banners in mehreren Punkten scharf:

  • Umständliche Ablehnung: Cookies abzulehnen war deutlich komplizierter als sie zu akzeptieren.
  • Ständige Drängerei: Nutzer wurden durch wiederholte Banner-Einblendungen zur Einwilligung gedrängt.
  • Irreführende Sprache: Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ und „akzeptieren und schließen“ auf dem Schließen-Button waren irreführend.
  • Fehlende Einwilligung: Der Begriff der „Einwilligung“ fehlte komplett.
  • Intransparente Partner: Die Anzahl der eingebundenen Partner und Drittdienste war nicht ersichtlich.
  • Versteckte Hinweise: Informationen zum Widerrufsrecht und zur Datenverarbeitung in Drittstaaten außerhalb der EU waren erst nach Scrollen sichtbar.

Das Gericht stellte fest, dass die Nutzer in diesem Fall keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung im Sinne der DSGVO erteilt hatten.

Was bedeutet das Urteil für Sie und die Zukunft?

Das Urteil ist ein Meilenstein für Ihre Datensouveränität. Jeder von uns  ist genervt von manipulativen Cookie-Bannern. Doch sie erfüllen eine entscheidende Funktion: Sie sichern unsere Privatsphäre und unser Recht auf freie Ausübung der Datensouveränität. Mit diesem Urteil erhalten Unternehmen nun die notwendige Klarheit für die Gestaltung und den Einsatz von Cookie-Bannern. Einer datenschutzkonformen und nutzerfreundlichen Umstellung sollte damit nichts mehr im Wege stehen.

Gerne Unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Umsetzung eines DSGVO-konformen Cookie-Banners.

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