Externer KI-Beauftragter für Ihr Unternehmen
- Persönlicher Ansprechpartner zur Einführung und dem Betreiben von KI-Systemen
- Begleitung im Prozess zur Etablierung und Einhaltung der Compliance von KI-Systemen
- Zertifizierte Berater für KI-Compliance
- Ausrichtung der internen Prozesse, um Innovation und Compliance gleichermaßen zu erreichen
- Strukturierte Datenschutzfolgeabschätzungen für KI-Systeme
- Systematische Risikobewertungen für KI-Systeme
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Verantwortungsvoller KI-Einsatz: Konformität sicherstellen und Innovation fördern
Die erfolgreiche Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und ungenutzte Potenziale voll auszuschöpfen. KI ermöglicht die Steigerung der Effizienz: Prozesse werden optimiert und sich wiederholende Aufgaben automatisiert. Mitarbeiter können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren. Dies führt zu einer gleichzeitigen Verbesserung von Qualität und Quantität der Ergebnisse.
Eine konsequente und verantwortungsvolle Integration von KI ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die strikte Einhaltung gesetzlicher Regelungen (Compliance) ist dabei ein fundamentaler Bestandteil, um einen ethischen und verantwortungsvollen Einsatz zu gewährleisten und rechtliche Folgen undetwa Bußgelder zu vermeiden.
Warum brauchen Unternehmen einen externen KI-Beauftragten?
Aufgrund der Komplexität des Rechtsrahmens (KI-VO, DS-GVO, Informationssicherheit) benötigen Unternehmen häufig die Expertise eines externen KI-Beauftragten. Dieser übernimmt Aufgaben wie die Dokumentation, das Risikomanagement und die Mitarbeiterschulung im Bereich der KI. Der KI-Beauftragte unterstützt strategische Entscheidungen, sichert die Compliance mit rechtlichen Vorschriften und entlastet dadurch interne Teams. Er verringert die Gefahr von Bußgeldern und schützt die Reputation. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gestärkt.
EU-KI-Verordnung: Die Regeln für Künstliche Intelligenz in Europa
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO oder EU AI Act) ist die weltweit erste umfassende Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Kernziel der KI-VO ist es, Vertrauen in KI zu schaffen, Innovation zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit sowie die Grundrechte der Menschen zu schützen. Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie enthält jedoch Regelungen, die erst nach und nach inkrafttreten. Die letzten Regelungen werden ab dem 2. August 2027 gelten.
Risikobasierter Ansatz
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen ist, desto strengere Anforderungen gelten.
Risikokategorien
KI-Systeme werden in Kategorien wie "Verbotene Praktiken" (z.B. Social Scoring), "Hochrisiko-KI" (z.B. bei Verwendung in kritischer Infrastruktur) und "geringes Risiko" (z.B. Chatbots) eingeteilt.
Förderung von Innovation
Die Verordnung soll trotz der strengen Regularien die Entwicklung und den Einsatz von KI in Europa nicht behindern. Vielmehr soll sie eine sichere und vertrauenswürdige Grundlage für Innovation schaffen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die KI-Verordnung (KI-VO oder EU AI Act) betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, die KI-Systeme in der EU anbieten, in Betrieb nehmen oder nutzen, sofern diese Systeme potenziell ein Risiko darstellen. Die Verordnung legt dabei einen risikobasierten Ansatz zugrunde:
Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
KI-Systeme, die in kritischen Bereichen wie Medizin, Bildung, Infrastruktur oder beim Management von Arbeitskräften eingesetzt werden. Diese Unternehmen müssen strenge Konformitäts- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Nutzer von KI-Systemen (Importeure, Händler)
Unternehmen, die KI-Systeme von Drittanbietern in ihren Betrieb integrieren und nutzen, tragen Verantwortung für deren korrekte Anwendung, insbesondere bei Hochrisiko-Systemen.
Anbieter von KI-Systemen mit Transparenzpflichten
Systeme, bei denen Nutzer informiert werden müssen, dass sie mit einer KI interagieren (z. B. Chatbots oder Deepfakes).
Welche Anforderungen und Pflichten bestehen für den Einsatz von KI?
Der konforme Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erfordert die Einhaltung eines dreiteiligen Anforderungsprofils, das weit über die reine Technologie hinausgeht.
KI-Verordnung (KI-VO)
- Anforderungen an Anbieter / Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen: Risikomanagement, Daten-Governance und -qualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht
- Spezifische Transparenzpflichte: Findet eine Interaktion mit KI statt oder werden künstliche Inhalte generiert?
- Schulungspflicht der Mitarbeiter bei Nutzung von KI im Unternehmenskontext
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Rechtlicher Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die von der KI verarbeitet werden
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte gewährleisten (z. B. Auskunft, Löschung)
- Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) vor der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI
- Privacy by Design-Prinzip bei Implementierung eines KI-Systems
Informationssicherheit
- Robustheit der KI-Systeme, Schutz vor Angriffen
- Sicherstellung, dass KI-Systeme im Betrieb resilient sind und Ergebnisse nicht durch Manipulationen von außen oder fehlerhafte Eingaben verfälscht werden können
- Garantie der Vertraulichkeit aller eingegebenen und generierten sensiblen Daten
Unsere Leistungen
- Stellung des externen KI-Beauftragten
- Beratung zur Einhaltung der KI-Verordnung (KI-VO)
- Umsetzung einer datenschutzkonformen KI-Nutzung
- Umsetzung der Informationssicherheit bei KI-Systemen
- Systematisches Risikomanagement für KI-Systeme
- Erstellung detaillierter Konzeptdokumente zur Regulierung von KI-Systemen und Nutzungsvorgabe von KI-Systemen in Unternehmen
- Durchführung von Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Kontinuierliche Überwachung der KI-Systeme
Prozess zur erfolgreichen Etablierung von KI-Systemen und -Anwendungen
Ihre Vorteile
- Zertifizierte Ansprechpartner mit kontinuierlicher Weiterbildung
- Rechtliche Absicherung und Minimierung von Bußgeld-Risiken durch die Sicherstellung der Einhaltung von KI-VO, DSGVO und Informationssicherheit
- Fokus auf das Kerngeschäft dank der Übernahme komplexer und zeitaufwändiger Compliance-Aufgaben durch externe Experten
- Vorhalten von Vorlagen und Best Practices
- Unabhängige und objektive Bewertung der KI-Systeme und -Prozesse
- Förderung des technologischen Fortschritts im Unternehmen, da Sie der KI-Beauftragte dabei unterstützt, die KI-Potenziale verantwortungsvoll zu erschließen
Häufig gestellte Fragen
KI-Compliance bezeichnet die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften, ethischen Grundsätze und internen Richtlinien beim Design, der Entwicklung, dem Einsatz und der Wartung von Systemen der Künstlichen Intelligenz. Dies umfasst Bereiche wie Datenschutz, Informationssicherheit, Diskriminierungsfreiheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Dies hängt vom Umfang und der Komplexität Ihrer KI-Anwendungen sowie vom Fachwissen Ihres Datenschutzbeauftragten ab. Während es Überschneidungen im Bereich Datenschutz gibt, erfordert die KI-Compliance spezifisches technisches und rechtliches Wissen über KI-Systeme (z.B. zu Modelltrennung, Bias-Erkennung, Erklärbarkeit). In vielen Fällen ist eine zusätzliche Expertise oder die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten KI-Beauftragten sinnvoll.
Transparenz ist extrem wichtig, insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen. Sie ermöglicht es, die Funktionsweise, die zugrunde liegenden Daten und die Entscheidungsfindung eines KI-Systems nachzuvollziehen. Dies ist entscheidend für die Rechenschaftspflicht, die Fehlerbehebung und das Vertrauen der Nutzer.
Gesamtverantwortung liegt in der Regel bei der Unternehmensleitung. Es empfiehlt sich jedoch, spezifische Rollen wie einen KI-Beauftragten oder ein Compliance-Team zu etablieren. Auch der Datenschutzbeauftragte spielt eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um personenbezogene Daten geht.
Ja, der EU AI Act oder auch KI-Verordnung wurde verabschiedet und wird schrittweise in Kraft treten, wobei die Bestimmungen ab August 2027 anwendbar sind. Dieses Gesetz ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz.
Ein externer KI-Beauftragter bietet Ihnen eine unabhängige und spezialisierte Perspektive auf Ihre KI-Initiativen, typischerweise auf Projektbasis oder für spezifische Aufgaben wie die Compliance mit der KI-Verordnung. Wir bringen aktuelles Fachwissen und Best Practices aus verschiedenen Unternehmen mit, ohne in Ihre internen Hierarchien oder Abläufe eingebunden zu sein. Im Gegensatz zu einem internen Mitarbeiter, der oft breit aufgestellt ist, fokussiert sich der externe Experte auf tiefe Spezialisierung der Thematik der KI.
Die Rolle unterscheidet sich vom Datenschutzbeauftragten (DSB) dahingehend, dass der externe KI-Beauftragte nicht nur den Datenschutzaspekt von KI-Systemen beleuchtet, sondern auch die gesamte Bandbreite der KI-spezifischen Risiken und Chancen abdeckt von ethische Fragen bis hin zu neuen Regularien wie dem EU AI Act. Wir arbeiten eng mit Ihrem internen DSB und anderen Abteilungen zusammen, um eine ganzheitliche und zukunftsfähige KI-Strategie zu gewährleisten.
Ein KI-Modell ist das trainierte "Gehirn" der Intelligenz – ein Algorithmus, der Muster erkennt oder Vorhersagen trifft. Ein KI-System hingegen ist die komplette, anwendbare Lösung, die dieses Modell integriert und in einer realen Umgebung nutzbar macht, inklusive Benutzeroberflächen und Infrastruktur. Kurz gesagt: Das Modell ist die Intelligenz, das System ist die komplette Anwendung, die diese Intelligenz einsetzt und mit der Welt interagiert.
Ein neuronales Netzwerk ist ein Typ von KI, die nach dem menschlichen Gehirn angelegt ist. Es besteht aus mehreren Schichten von Knoten (wie Neuronen im Gehirn), die miteinander verbunden sind und in der Lage sind, komplexe Muster in großen Datensätzen zu erkennen. Diese Technologie wird oft für Aufgaben wie Bilderkennung oder Sprachverarbeitung eingesetzt.
Ja, seit dem 2. Februar 2025 ist es Pflicht für Unternehmen in der EU, die KI-Systeme einsetzen, ihre Mitarbeiter in Bezug auf KI-Kompetenz zu schulen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act).
Eine externe KI-Beratung bietet vor allem schnellen Zugang zu spezialisiertem Wissen und objektive Perspektiven, ohne die langfristigen Kosten für den Aufbau und die Pflege einer internen Abteilung. Sie profitieren von aktuellen Best Practices und Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Kunden, ideal für punktuelle Projekte, die Einhaltung neuer Vorschriften wie der KI-Verordnung (KI-VO) oder die erste strategische Ausrichtung. Während interne Expertise wertvoll ist, ermöglicht Ihnen ein externer Partner, flexibel auf spezifische Herausforderungen zu reagieren und Engpässe bei komplexen Themen wie Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) schnell zu überbrücken. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie keine volle Auslastung für dedizierte interne Experten garantieren können oder spezialisierte Kenntnisse nur temporär benötigen. Ebenso müssen Sie die betreffenden internen Ressourcen nicht ständig auf dem aktuellen Stand halten und sich um die Weiterbildung und Zertifizierungen kümmern.
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