NIS-2-Richtlinie Geschäftsleitungsschulung
- Umfassender Überblick über die NIS-2-Richtlinie aus Perspektive der Geschäftsleitung
- Kompakte Inhalte in 9 Kursmodulen
- Nachweis der geforderten NIS-2 Unterweisung gem. § 38 BSIG-E
- Duales Schulungsformat: Schulungsplattform + One-one-One Austausch
- Individuelle Ausrichtung auf Ihr Unternehmen und Herausforderungen
- Spezifische Fallbeispiele, Szenarien und Lösungsansätze
- NIS-2 sicher und konform umsetzen
NIS-2-Pflichten nachkommen & verantwortungsvoll führen im digitalen Zeitalter
Die NIS-2-Richtlinie stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Als Geschäftsleitung tragen Sie eine besondere Verantwortung und müssen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der NIS-2 erfüllt. Unsere maßgeschneiderte Schulung vermittelt Ihnen das Wissen und die Fähigkeiten, die Sie dafür benötigen.
Warum ist die NIS-2 Geschäftsleitungsschulung wichtig?
Gemäß § 38 BSIG-E sind Geschäftsleitungen regelmäßig zu Schulungen verpflichtet. Diese dienen dazu, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Risikobewertung, Risikomanagementmethoden im IT-Bereich sowie zur Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Risikomanagementpraktiken auf die von der Einrichtung erbrachten Dienstleistungen zu vermitteln. Nur mit einem verständnisvollen Blick auf die Bedrohungslage und die Fähigkeit, im Notfall schnell und effektiv zu handeln, können Sie Ihre Organisation schützen.
Zielgruppe – wer muss geschult werden?
Nicht nur Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen eine NIS-2-Schulung absolvieren. Auch diejenigen Personen in einem NIS-2-relevanten Unternehmen, die zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen Einrichtung oder wichtigen Einrichtung berufen sind.
- Geschäftsführungen
- Vorstand
- Mitglied des Vorstands
- Chief Executive Officer (CEO)
- Chief Financial Officer (CFO)
- Chief Operating Officer (COO)
- Chief Information Officer (CIO)
- Chief Security Officer (CSO)
- Komplementär/in
- geschäftsführende/r Gesellschafter/in
Übersicht der Kursmodule
- Ziele und rechtlicher Rahmen der NIS-2-Richtlinie
- Anwendungsbereich: Sektoren, Größenkategorien und Schwellenwerte
- Ausnahmen und Sonderregelungen
- Verknüpfung mit anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften
Online in ETES Education
- Asset Management: Identifizierung und Klassifizierung von kritischen Systemen
- Schutzziele und Risikoabwägung
- Erfolgsmessung von Risikomanagementmaßnahmen: Kriterien und Standards (NIS-2, ISO 27001, etc.)
- Gefahren übergreifender Ansatz: Konzeption und Bedeutung
Online in ETES Education
- Meldewege und-verfahren
- Unterscheidung zwischen Sicherheitsvorfällen und erheblichen Sicherheitsvorfällen
- Kommunikationswege und Protokolle mit dem BSI
- Zusätzliche Unterrichtungspflichten im Kontext der NIS-2
Online in ETES Education
- Registrierungsverpflichtungen und Fristen
- Erforderliche Angaben für die Registrierung
- Ablauf bei der Registrierung durch das BSI
- Verwaltung und Änderung von Registrierungsdaten
Online in ETES Education
- Umsetzungsaufgaben und Verantwortlichkeiten
- Kontinuierliche Überwachung der Cybersicherheit
- Schulungs- und Weiterbildungsanforderungen
- Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Online in ETES Education
- Methoden zur Identifizierung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken
- Scoping der Risikoanalyse – Welche Bereiche sind relevant?
Online in ETES Education
- Konzeptionelle Grundlagen: Risikoanalyse und IKT-Systeme
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen: Incident Response
- Wiederherstellung des Betriebs (Business Continuity Management)
- Sicherheitsaspekte in der Lieferkette (Supply Chain Security)
- Sichere Beschaffung und Wartung von IKT-Systemen
Online in ETES Education
- Analyse der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
- Auswirkungen auf betriebliche Leistung und Reputation
- Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen
One-on-One
- Sektorspezifische und unternehmensspezifische Szenarien
- Übungen zur Anwendung der NIS-2-Richtlinie
- Fallbeispiele mit Lösungsvorschlägen
One-on-One
Preise
Informationen zu den Preisen sind in der Preisübersicht zu finden.
Ihre Vorteile
- Risiken erkennen und wirksam behandeln: Erhöhen Sie die Resilienz und Reaktionsfähigkeit Ihrer Organisation. Nur wer Risiken erkennt und versteht, kann geeignete Maßnahmen ergreifen.
- Kostenersparnisse: Frühzeitige Reaktion reduziert Kosten für Wiederaufbau und Beschaffung.
- Bessere Entscheidungsfindung: Erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten und Wissen für fundierte Entscheidungen.
- Vermeidung von Sicherheitsvorfällen & Verletzungen: Präventive Maßnahmen sind effektiver als reaktive.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Erfüllen Sie die Unterweisungspflicht nach § 38 BSIG-E.
- Kontinuierliche Verbesserung: Lernen Sie, Ihre Organisation kontinuierlich zu verbessern.
- Reduzierung von Haftungsrisiken & Strafen: Minimieren Sie die Risiken und vermeiden Sie finanzielle Konsequenzen.
Häufig gestellte Fragen
Schulungen sind mindestens alle 3 Jahre durchzuführen. Dieser Zyklus ist jedoch der Mindestmaßstab. Ein Wechsel in der Geschäftsführung, erhebliche Änderungen in den Geschäftsprozessen oder eine Änderung der Bedrohungslandschaft machen eine engmaschige Schulung notwendig. Geschäftsleitungen müssen handlungsfähig bleiben und Änderungen der Risikoexposition wahrnehmen und geeignete Maßnahmen zur Risikoreduktion ergreifen können. Kürzere Intervalle sind daher durchaus sinnvoll.
Die Gesamt-Schulungsdauer beträgt in der Regel 8 Stunden, wobei ein Teil der Zeit in Einzelgesprächen (One-on-One) und der andere selbstständig in der Online-Schulungsplattform verbracht wird.
Ja, die Online-Schulungsplattform ist jederzeit und von überall aus zugänglich. Der One-on-One-Austausch kann ebenfalls virtuell stattfinden.
Die Schulung ist nach den Vorgaben des BSI konzipiert und hält sich eng an die vorbereitenden Inhalte, Kerninhalte sowie ergänzenden Inhalte (Fallbeispiele, Übungen). Wir bieten ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung an.
Unsere Experen verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Informationssicherheit, NIS-2-Gesetzgebung und dazugehöriger Gesetze und sind ausgebildete Informationssicherheitsbeauftragte.
Gemäß dem geplanten §38 Abs. 1 BSIG-E obliegt es den Geschäftsleitungen, die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen zu billigen, deren Umsetzung sicherzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten droht den Organen die persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft nach den allgemeinen Regeln des Gesellschaftsrechts (§38 Abs. 2 BSIG-E). Dies impliziert, dass im Falle eines Schadens eine Haftung für entstandene Schäden durch das Privatvermögen der betreffenden Person möglich ist.
Die wichtigsten Verpflichtungen umfassen die Durchführung von Risikobewertungen, die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Durchführung von regelmäßigen Audits.
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen" sind in der NIS-2 nicht explizit definiert, aber sie müssen in dem Kontext der Risikobewertung, der Grösse und der Komplexität des Unternehmens festgelegt werden. Die Maßnahmen müssen angemessen, wirksam und dokumentiert sein.